Anfrage Grundwasserschutz im Kreisgebiet 27. Juni 202418. Juli 2024 Zunnehmend wird in einzelnen Jahren vermehrt und verstärkt eine Wasserknappheit in den Sommermonaten beobachtet. Die Grundwasserneubildung im Rhein-Main-Gebiet ist dramatisch gesunken. Gleichzeitig steigt der Wasserbedarf durch den Bevölkerungszuwachs. Im Kreis Offenbach rechnet das Umweltministerium mit einem weiteren Anstieg der Wasserbedarfe, was auch der Zweckverband Wasser Offenbach (ZWO) bestätigte. Foto: Manuel Darío Fuentes Hernández auf Pixabay Somit lavieren die Wasserversorger zwischen Mehrbedarf für die Versorgung der Bevölkerung, der Einhaltung von Grundwassergrenzabständen und auslaufenden Wasserrechten. Die Untere Wasserbehörde ist allerdings auch in der Verantwortung, ihren Teil zum Schutz des Grundwassers und zur Versorgungssicherheit beizutragen. Wir fragten dazu: Welche vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen der Region hat die Untere Wasserbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit geplant (z.B. Koordination von Maßnahmen und Kommunikation der „Wasserampel“)? Antwort des Kreisausschusses: Die Sicherstellung und Gewässeraufsicht hinsichtlich der Trinkwasserversorgung liegt in Hessen inder Zuständigkeit der Oberen Wasserbehörden bei den Regierungspräsidien. Auf kommunalerEbene sind dahingehend für den Kreis Offenbach neben dem örtlichen Wasserversorgerhauptsächlich die Gefahrenabwehr- und Gesundheitsaufsichtsbehörde sowie die jeweilige Stadtbeziehungsweise Gemeinde verantwortlich. Dementsprechende Vorsorgeplanungen sowie Maßnahmen zur Kommunikation und Koordinierungbezüglich dieser Thematik obliegen demzufolge den vorgenannten Akteuren.Speziell die angefragten Maßnahmen zum sparsameren Umgang mit Trinkwasser, in diesemZusammenhang zum Beispiel auch die Aufstellung von Zisternensatzungen, obliegen denKommunen oder, wie in der Frage thematisiert, den Wasserversorgungsunternehmen, welche denBegriff „Wasserampel“ eingeführt haben. Diese erstellen aktuell gemeinsame Wasserkonzepte wieim Kreis Offenbach der Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO). Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde des Kreises Offenbach regelt und überwacht imRahmen der Gewässeraufsicht Maßnahmen, welche einen qualitativen und/oder quantitativenEinfluss auf das Grundwasser haben (können). Hierzu zählen insbesondere Bohrungen,Erdaufschlüsse, Grundwasserentnahmen mittels Brunnen, temporäre Grundwasserhaltungenwährend Baumaßnahmen, Abwassereinleitungen, Erdwärmegewinnungsanlagen und dieGefahrenabwehr bei Schadensfällen. Zudem obliegt dieser die Aufsicht überTrinkwasserschutzgebiete. Welche vorbereitenden Maßnahmen für den sparsamen Umgang mit Trinkwasser (Förderung von Wassersparmaßnahmen, Substitution von Trink- durch Regenwasser etc.) hat der Kreis vorgesehen? Antwort des Kreisausschusses: Soweit der Kreis Offenbach darauf einen Einfluss hat, wird auf einen sparsamen Umgang mitTrinkwasser hingewirkt, beispielsweise im Bereich der kreiseigenen Schulen, in denen Zisternen,Gründächer, sparsamere Armaturen und Brauchwassernutzung erfolgreich umgesetzt sind. Fürdas Gebäudemanagement der kreiseigenen Schulen ist die KOREAL GmbH zuständig.Demnach befinden sich an 35 Schulstandorten Gründächer, die entsprechend gepflegt undunterhalten werden. An acht Schulstandorten sind Zisternen vorhanden. Wann immer es ökonomisch und auchökologisch sinnvoll ist, werden diese ergänzt. Flächenversiegelungen werden in der baulichenInstandhaltung nach Möglichkeit vermieden beziehungsweise auch zurückgebaut. Wenn möglich,werden auch Rigolen zur Entwässerung eingesetzt.In den Schulgebäuden sind größtenteils wassersparende Armaturen installiert, zum Beispielsogenannte Selbstschlussarmaturen, welche grundsätzlich eingebaut werden Welche Maßnahmen gegen Trinkwasserverschwendung besonders in Hitzeperioden (SwimmingPool, Rasenberieselung, Grünflächenbewässerung) werden in Betracht gezogen oder befinden sich in der Planung? Antwort des Kreisausschusses: Die angesprochenen Maßnahmen sind bei Erfordernis von den jeweiligen Kommunen undregionalen Wasserversorgern im Zuge der Gefahrenabwehr und nicht von der Wasser- undBodenschutzbehörde des Kreises Offenbach umzusetzen. Was unternimmt die Untere Wasserbehörde in ihrer Funktion als Gewässeraufsicht gegen nicht genehmigte Nutzungen? (motorbetriebene Pumpen zum Bewässern von Kleingärten aus Oberflächengewässern)? Antwort des Kreisausschusses: Sobald die Wasser- und Bodenschutzbehörde des Kreises Offenbach von den beschriebenenVorfällen Kenntnis erlangt, werden zeitnah Ortstermine durchgeführt und einzelfallbezogenzweckmäßige Verwaltungsverfahren wegen der in der Regel nicht unter den Gemeingebrauch,Eigentümer- oder Anliegergebrauch fallenden Gewässerbenutzungen geführt.Für Nutzungsverbote im Zuge einer Allgemeinverfügung gab es hingegen im KreisgebietOffenbach bislang keinen Anlass. Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 30.06.2023 (sieheAnlage) hat der Kreis Offenbach allerdings an einen verantwortungsvollen Umgang mit derRessource und dem Schutzgut Wasser beziehungsweise Gewässer appelliert. A123_-_Grundwasserschutz_im_KreisgebietHerunterladen