Anfrage

Grundwasserschutz im Kreisgebiet

Zunnehmend wird in einzelnen Jahren vermehrt und verstärkt eine Wasserknappheit in den Sommermonaten beobachtet. Die Grundwasserneubildung im Rhein-Main-Gebiet ist dramatisch gesunken. Gleichzeitig steigt der Wasserbedarf durch den Bevölkerungszuwachs. Im Kreis Offenbach rechnet das Umweltministerium mit einem weiteren Anstieg der Wasserbedarfe, was auch der Zweckverband Wasser Offenbach (ZWO) bestätigte.

Somit lavieren die Wasserversorger zwischen Mehrbedarf für die Versorgung der Bevölkerung, der Einhaltung von Grundwassergrenzabständen und auslaufenden Wasserrechten. Die Untere Wasserbehörde ist allerdings auch in der Verantwortung, ihren Teil zum Schutz des Grundwassers und zur Versorgungssicherheit beizutragen.

Wir fragten dazu:

  1. Welche vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen der Region hat die Untere Wasserbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit geplant (z.B. Koordination von Maßnahmen und Kommunikation der „Wasserampel“)?

Antwort des Kreisausschusses:

Die Sicherstellung und Gewässeraufsicht hinsichtlich der Trinkwasserversorgung liegt in Hessen in
der Zuständigkeit der Oberen Wasserbehörden bei den Regierungspräsidien. Auf kommunaler
Ebene sind dahingehend für den Kreis Offenbach neben dem örtlichen Wasserversorger
hauptsächlich die Gefahrenabwehr- und Gesundheitsaufsichtsbehörde sowie die jeweilige Stadt
beziehungsweise Gemeinde verantwortlich.

Dementsprechende Vorsorgeplanungen sowie Maßnahmen zur Kommunikation und Koordinierung
bezüglich dieser Thematik obliegen demzufolge den vorgenannten Akteuren.
Speziell die angefragten Maßnahmen zum sparsameren Umgang mit Trinkwasser, in diesem
Zusammenhang zum Beispiel auch die Aufstellung von Zisternensatzungen, obliegen den
Kommunen oder, wie in der Frage thematisiert, den Wasserversorgungsunternehmen, welche den
Begriff „Wasserampel“ eingeführt haben. Diese erstellen aktuell gemeinsame Wasserkonzepte wie
im Kreis Offenbach der Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO).

Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde des Kreises Offenbach regelt und überwacht im
Rahmen der Gewässeraufsicht Maßnahmen, welche einen qualitativen und/oder quantitativen
Einfluss auf das Grundwasser haben (können). Hierzu zählen insbesondere Bohrungen,
Erdaufschlüsse, Grundwasserentnahmen mittels Brunnen, temporäre Grundwasserhaltungen
während Baumaßnahmen, Abwassereinleitungen, Erdwärmegewinnungsanlagen und die
Gefahrenabwehr bei Schadensfällen. Zudem obliegt dieser die Aufsicht über
Trinkwasserschutzgebiete.

  1. Welche vorbereitenden Maßnahmen für den sparsamen Umgang mit Trinkwasser (Förderung von Wassersparmaßnahmen, Substitution von Trink- durch Regenwasser etc.) hat der Kreis vorgesehen?

Antwort des Kreisausschusses:

Soweit der Kreis Offenbach darauf einen Einfluss hat, wird auf einen sparsamen Umgang mit
Trinkwasser hingewirkt, beispielsweise im Bereich der kreiseigenen Schulen, in denen Zisternen,
Gründächer, sparsamere Armaturen und Brauchwassernutzung erfolgreich umgesetzt sind. Für
das Gebäudemanagement der kreiseigenen Schulen ist die KOREAL GmbH zuständig.
Demnach befinden sich an 35 Schulstandorten Gründächer, die entsprechend gepflegt und
unterhalten werden.


An acht Schulstandorten sind Zisternen vorhanden. Wann immer es ökonomisch und auch
ökologisch sinnvoll ist, werden diese ergänzt. Flächenversiegelungen werden in der baulichen
Instandhaltung nach Möglichkeit vermieden beziehungsweise auch zurückgebaut. Wenn möglich,
werden auch Rigolen zur Entwässerung eingesetzt.
In den Schulgebäuden sind größtenteils wassersparende Armaturen installiert, zum Beispiel
sogenannte Selbstschlussarmaturen, welche grundsätzlich eingebaut werden

  1. Welche Maßnahmen gegen Trinkwasserverschwendung besonders in Hitzeperioden (SwimmingPool, Rasenberieselung, Grünflächenbewässerung) werden in Betracht gezogen oder befinden sich in der Planung?

Antwort des Kreisausschusses:

Die angesprochenen Maßnahmen sind bei Erfordernis von den jeweiligen Kommunen und
regionalen Wasserversorgern im Zuge der Gefahrenabwehr und nicht von der Wasser- und
Bodenschutzbehörde des Kreises Offenbach umzusetzen.

  1. Was unternimmt die Untere Wasserbehörde in ihrer Funktion als Gewässeraufsicht gegen nicht genehmigte Nutzungen? (motorbetriebene Pumpen zum Bewässern von Kleingärten aus Oberflächengewässern)?

Antwort des Kreisausschusses:

Sobald die Wasser- und Bodenschutzbehörde des Kreises Offenbach von den beschriebenen
Vorfällen Kenntnis erlangt, werden zeitnah Ortstermine durchgeführt und einzelfallbezogen
zweckmäßige Verwaltungsverfahren wegen der in der Regel nicht unter den Gemeingebrauch,
Eigentümer- oder Anliegergebrauch fallenden Gewässerbenutzungen geführt.
Für Nutzungsverbote im Zuge einer Allgemeinverfügung gab es hingegen im Kreisgebiet
Offenbach bislang keinen Anlass. Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 30.06.2023 (siehe
Anlage) hat der Kreis Offenbach allerdings an einen verantwortungsvollen Umgang mit der
Ressource und dem Schutzgut Wasser beziehungsweise Gewässer appelliert.