In den Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde fallen Naturschutzgebiete, die kleiner als fünf Hektar sind. Wir fragen dazu: Antwort des Kreisausschusses: Nach § 23 BNatSchG kommen potentiell alle Flächen in Frage,…
Anfragen
Anfragen an den Kreisausschuss dienen der Information des Kreistags sowie der Bürgerinnen und Bürger , der Kontrolle der Arbeit von Verwaltung und Kreisspitze. Die Anfragen müssen mündlich oder schriftlich binnen einer bestimmten Frist beantwortet werden.