21.06.2023 In den Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde fallen Naturschutzgebiete, die kleiner als fünf Hektar sind. Wir fragen dazu: Antwort: Nach § 23 BNatSchG kommen potentiell alle Flächen in Frage, in…
Anfragen
Ein Antrag ist ein Beschlussvorschlag, der einen konkreten Handlungsauftrag für die Verwaltung darstellt. Findet der Antrag in der Abstimmung eine Mehrheit, so wird er zum Beschluss, den die Verwaltung ausführen muss.