Anträge

Kreistagsfraktion fordert: 80 Prozent des Infrastruktursondervermögens müssen bei den Kommunen ankommen

Das von CDU/CSU, SPD und GRÜNEN im Bundestag beschlossene Infrastruktursondervermögen über 500 Milliarden Euro stellt eine historische Chance dar, dem Investitionsstau in den Kommunen zu begegnen. Von den 100 Milliarden Euro, die an die Bundesländer gehen sollen, entfallen nach Berechnungen des Hessischen Finanzministeriums rund 7,5 Milliarden Euro auf Hessen, die über die nächsten 12 Jahre bereitgestellt werden.

Der Landesrechnungshof hat in seinem Kommunalbericht 2024 auf die „immer enger werdenden finanziellen Spielräume der Kommunen“ hingewiesen. Zudem stellte der Hessische Städte- und Gemeindebund fest, dass über 80 Prozent der hessischen Kommunen 2024 einen negativen Finanzierungssaldo verzeichneten. Diese Fakten unterstreichen die Dringlichkeit unserer Forderung.

In den Kommunen erfolgt ein Großteil der öffentlichen Investitionen, die die Lebensqualität vor Ort besonders prägen – sei es im Bereich Verkehr, Bildung, Betreuung, Digitalisierung, Energie, Klimaschutz oder sozialer Daseinsvorsorge. Städte, Gemeinden und Landkreise sind zentrale Akteure bei der Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit, Klimaschutzmaßnahmen, der Verkehrswende und dem Ausbau erneuerbarer Energien.

Der Antrag wird in der Kreistagssitzung am 2. Juli 2025 behandelt.

Wir freuen uns auf die Diskussionen in den Ausschüssen und hoffen auf eine breite Unterstützung durch die anderen Fraktionen.