Antrag

Erweiterung Klimaaktionsplan

Beschlussempfehlung:


In Übereinstimmung mit den Klimazielen des Landes und des Bundes hat sich der Kreis Offenbach Klimaneutralität bis 2045 vorgenommen. Der im Umweltausschuss vorgestellte Klima-Aktionsplan ist um folgende Punkte anzupassen bzw. zu erweitern:

  1. Zur sinnhaften Beurteilung der Treibhausgas-Reduktionen und Zielerreichung wird eine CO2-Eröffnungsbilanz (in Mio. Tonnen/Jahr) erstellt und ein jährlicher Turnus zum Monitoring etabliert. In diese Bilanz sind mindestens die Bereiche Gebäude, Energie und Verkehr einzubeziehen.
  2. Im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045, setzt sich der Kreis Offenbach energie- & klimapolitische Etappen-Ziele bis 2030. Die klimapolitischen Maßnahmen sind daran auszurichten, die formulierten Ziele sollen mindestens folgende Bereiche betreffen:
    • Senkung des Endenergieverbrauchs im Bereich Strom & Wärme ggü. Basis-Jahr.
    • Deckungsgrad des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energieformen
    • Deckungsgrad des Wärmeverbrauchs durch erneuerbare Energieformen
  3. Auf S. 17 des Aktionsplans wird ein Vorhaben zur Errichtung eines Arbeitskreises „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“ erläutert. Dieser Arbeitskreis ist i.S. einer Klimakommission gemäß § 43 HKO zu erweitern. Aufgabe der Kommission ist es, den Kreisausschuss bei allen energie- und klimarelevanten Themen zu beraten und die Umsetzung der Klimaschutzziele für den Kreis Offenbach zu begleiten. In der Kommission werden neben den politischen Vertretern, wichtige sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter von Betrieben/Vereinen sitzen, die die wesentlichen Akteure im Klimaschutz vertreten. Der Kreisausschuss wird gebeten, dem Kreistag einen Vorschlag für die Änderung der Geschäftsordnung mit entsprechenden Regelungen für die Klimakommission zur Abstimmung vorzulegen.
  4. Das Thema „Wasserversorgung“ wird ebenfalls als eines der Kernziele in den Klimaaktionsplan aufgenommen. Dazu werden mindestens die vom Kreistag am 08.12.21 in der DS 0924/2019 „Zukunft der Wasserversorgung“ beschlossenen Ziele umgesetzt.

Begründung:

Das Land Hessen hat seine Klimaziele im Juli 2022 nochmal verschärft und strebt Klimaneutralität bis 2045 an. Dies erfordert konkrete Maßnahmen auch hier im Kreis Offenbach, deren messbare Grundlage eine aktuelle CO2-Eröffnungsbilanz sein muss. Und bedingt zwingend, dass der Kreis seinen Aktionsplan für dieses Ziel auch um Monitoringkonzepte ergänzen muss, um hier ein systematisches Vorgehen zu ermöglichen.


Die im aktuellen Klimaaktionsplan vorgestellten Projekte sind grundsätzlich zu begrüßen, haben aber bis auf die aufgeführten Maßnahmen bei den Schulliegenschaften keine unmittelbare Wirkung zur Reduzierung der Emissionen. Das Konzept lässt eine Gesamtstruktur vermissen, die das Ziel der Klimaneutralität 2045 in sinnvolle Zwischenziele herunterbricht. In dem sich der Kreis Offenbach auch selber zur Klimaneutralität verpflichtet, signalisiert er der Bürgerschaft, dass er dieses für die Zukunft der nachfolgenden Generationen unabdingbare Ziel ernsthaft und verbindlich umsetzen will.


Hierzu ist beispielsweise neben zusätzlichen energetischen Verbrauchsreduzierungen auch der konsequente Umstieg auf emissions- und verbrauchsarme Heizsysteme in kreiseigenen oder in vom Kreis betriebenen Bestandsliegenschaften sowie der Ausbau der Energieerzeugung zum Eigenverbrauch verbindlich umzusetzen. Weiterhin muss auch der durch den Kreis betriebene Nahverkehr Teil dieser Bestrebungen sein. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestziele der „Clean Vehicles Directive“ sind verpflichtend umzusetzen und müssen im Aktionsplan mitgedacht werden.


Dem Thema „Wasserversorgung“ widmet sich der Klimaaktionsplan nur marginal. Da der Klimawandel direkte Auswirkungen auf unser Grundwasser hat, ist es unabdingbar, den Schutz desselben ebenfalls zu einem der Kernziele des Klimaaktionsplans zu erklären.

Antrag vom 14.07.2023