Antrag

Untreuefall beim kreiseigenen Rettungsdienst

Untreuefall beim ERD – Prüfung zu Anpassungen bei der Organisation, den Arbeitsabläufen und dem Compliance Handbuch des Kreises 

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Büdnis 90/Die Grünen und FDP

Beschlussempfehlung: 

Der Kreisausschuss wird beauftragt zu prüfen, welche Anpassungen bei der Organisation, den Arbeitsabläufen und dem Compliance Handbuch des Kreises erforderlich sind, um 

innerhalb des Finanz- und Rechnungswesens der Kreisverwaltung und der kreiseigenen Gesellschaften eine Wiederholung eines Untreuefalls wie beim „Eigenbetrieb Rettungsdienst“, zukünftig zu verhindern. 

Der Kreisausschuss wird des Weiteren beauftragt, durch ergänzende Vorschriften und Regelungen die strikte Trennung von Zahlungsverkehr und Buchführung verbindlich in allen Bereichen der Kreisverwaltung, einschließlich Eigenbetriebe und Beteiligungen, festzulegen. 

  

Darüber hinaus wird der Kreisausschuss beauftragt zu prüfen, welche Personalschulungsmaßnahmen erforderlich sind, um insbesondere Führungskräfte mit Hinblick auf Betrugs- oder Korruptionsprävention zu schulen. 

Begründung: 

Begründung § 5 Absatz 2 GemKVO ist nur als Sollvorschrift ausgestattet, so dass Anlass besteht, diese durch eine verbindliche Regelung zu ergänzen. Die vom Kreisausschuss im Untreuefall beim ERD eingenommene Haltung, der Vorwurf eines Verstoßes gegen das „4 Augen Prinzip“ entfalle, obwohl die Beschuldigte nach Feststellung der internen Revision zugleich mit dem Zahlungsverkehr und der Buchführung beziehungsweise mit sachlicher und rechnerischer Feststellung und Zahlungsanordnung beauftragt war, muss zukünftig ausgeschlossen sein.  

Erfolgt darüber hinaus mündlich. 

Antrag vom 14. Juli 2023