Anträge

Antrag der Kreistagsfraktion: Sozial und ökologisch investieren

Anlagerichtlinien regeln die Grundsätze bei Geldanlagen, die hessischen Kommunen und Landkreise sind verpflichtet, solche Vorgaben zu beschließen. Auch der Kreis Offenbach hat dies 2019 getan, dabei wurden aber nur Vorgaben hinsichtlich der Sicherheit oder der Rentabilität gemacht.

Nicht berücksichtigt wurden soziale oder ökologische Aspekte, damit wäre es beispielsweise möglich, dass unser Landkreis in Unternehmen investiert, die Kinderarbeit zulassen, Fracking betreiben oder mit Atomwaffen ihre Geld verdienen.

Um die bestehenden Anlagenrichtlinien in dieser Hinsicht nachzuschärfen, hat die grüne Kreistagsfraktion zur Sitzung des Kreistags am 03. Juli beantragt, diese um s. g. ESG-Kriterien nach den zehn Prinzipien des „United Nations Global Compact“, zu ergänzen.

Nachhaltigkeit ist gemäß der Brundtland-Kommission der Vereinten Nationen definiert als Entwicklung, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen“. Nachhaltige Investments fördern eine zukunftsfähige Entwicklung. Sie berücksichtigen bei der Anlageentscheidung neben „harten“ finanziellen Kriterien auch ökologische und soziale Aspekte sowie die Generationengerechtigkeit. Deshalb sollen bei Kapitalanlagen auch soziale, ökologische und ethische Nachhaltigkeitskriterien in die Entscheidungsfindung einfließen.

Auf Bundesebene wurde 2019 die Einsetzung eines „Sustainable-Finance-Beirat“ beschlossen, der die Bundesregierung dabei unterstützt, Deutschland zu einem nachhaltigen und zukunftsfähigen Finanzstandort zu entwickeln. Auf internationaler Ebene unterstreicht ein EU-Aktionsplan die Relevanz der Thematik, indem vorgegeben wird, dass Assetberater auch auf nachhaltige Geldanlagen hinweisen und dazu beraten müssen.

Foto: Olaf Hermann

Neben Unternehmen und Bürger*innen muss aber auch der Staat selber zukünftig anders agieren. Immer mehr Kommunen und Landkreise berücksichtigen daher nachhaltige Kriterien bei ihren Investments, Beispiele sind hier die Landkreise München, Oberhavel und Osnabrück sowie die Kommunen Offenbach, Münster, Berlin oder Bonn.