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06.02.2008 | Rubrik: Anfragen | Thema: Energie | Stichwort: Energie, PPP

PPP: Energiekosten

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Hessische Rechnungshof hat in der 118. Prüfung die PPP-Projekte Los Ost und West des Kreises Offenbach untersucht.
Im Schlussbericht dazu ist auf S. 24 unter 11.9 Wertsicherung zu lesen:

„Seit Vertragsbeginn fanden Anpassungen nach der Wertsicherungsklausel statt. Als Preistreiber haben sich bisher insbesondere die stark angestiegenen Energiepreis-Indices herausgestellt. Ergibt sich für die Projektgesellschaft eine Einsparung bei den Energiekosten aufgrund von Energiesparmaßnahmen, so kommt die Einsparung wirtschaftlich der Projektgesellschaft zugute. Die vom Kreis Offenbach zu leistenden laufenden Zahlungen werden durch Mehr- oder Minderverbrauch von Energie nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt hinsichtlich der übrigen Kostenfaktoren, die der Wertsicherungsklausel zugrunde liegen.“

Wir fragen dazu:

  1. Haben Einsparungen bei den Energieverbräuchen tatsächlich keinerlei Einfluss auf die Höhe der durch den Kreis zu leistenden Zahlungen? Gilt dies für die gesamte Laufzeit der Verträge?
  2. Ist der Kreisausschuss bereit, die entsprechenden Vertragspassagen zu veröffentlichen? Wenn nein, warum nicht?
  3. Wenn dies so zutreffend ist, ist der Kreisausschuss bereit, entsprechende Nachverhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, an Energieeinsparungen zu partizipieren nach dem Beispiel von Energiecontracting-Verträgen?
  4. Werden die vertraglich vereinbarten Energiepreis-Indices automatisch für alle neu erstellten Gebäude übernommen?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bicherl


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