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13.09.2012 | Rubrik: Presse | Thema: Energie, Umwelt / Natur | Stichwort: Energie, Landesentwicklungsplan

Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie:
Landesregierung konterkariert ihr eigenes Ziel

Grüne fordern Kreisausschuss zur Stellungnahme auf

Karin Wagner
Karin Wagner
Foto: Uta Mosler
Bis zum 8. Oktober 2012 kann der Kreisausschuss noch Stellung nehmen zu den Änderungen des Landesentwicklungsplanes Hessen 2000 – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie. Jüngst erfuhren die Grünen, dass der Kreisausschuss nicht gedenkt, diese Chance zu nutzen.

„Mit den im Entwurf enthaltenen Vorgaben konterkariert die Landesregierung ihr eigenes Ziel für erneuerbare Energie“, unterstreicht Karin Wagner, naturschutzpolitische Sprecherin der Kreistagsfraktion und Mitglied im Umweltausschuss, „Auch der Kreis Offenbach wird wie fast die gesamte Rhein-Main-Region zu den Gebieten gehören, in denen Wertschöpfung durch Windenergie nahezu ausgeschlossen wird. Wir appellieren deshalb mit Nachdruck an den Kreisausschuss, gegen diese absurden Vorgaben Stellung zu beziehen.“

Der Entwurf für die Änderungen des Landesentwicklungsplanes sieht u.a. die Festlegung auf Suchräume für Windräder im Abstand von mindestens 1000m von Ortschaften und Mindestwindgeschwindigkeiten von 5,75m pro Sekunde in 140m Höhe sowie einen Flächenumfang von mindestens 3 Windenergieanlagen vor.
„Diese Vorgaben führen zu einer deutlichen Einschränkung möglicher Vorranggebiete“, erläutert dazu Karin Wagner, „für viele Kommunen werden die Möglichkeiten, sich an der Energiewende zu beteiligen und Einnahmen auch zu akquirieren, deutlich eingeschränkt.“

Zu den Kommunen, die das Nachsehen hätten, würde auch Rodgau gehören. Dort war man, wie andernorts auch, von den bisherigen Aussagen ausgegangen, denen eine Mindestwindgeschwindigkeit von 5,5 m/s zu Grunde lag. Untersuchungen eines Investors, der in Rodgau Windenergieanlagen errichten möchte, kommen zu dem Ergebnis, dass eine wirtschaftliche Nutzung gegeben ist.

„Selbstverständlich muss es sorgfältige Abwägungen mit naturschutzrechtlichen Belangen geben, aber zentralistische Verhinderungsvorgaben, die Kommunen ihrer Chancen berauben, sind irrational“, betont Karin Wagner abschließend, „Das sollte auch der Kreisausschuss genau wie die Stadt Rodgau deutlich signalisieren.

Die Kreistagsfraktion der Grünen hat diese Auffassung in einem Brief an die zuständige Kreisbeigeordnete Claudia Jäger deutlich gemacht.


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