28.02.2012 | Rubrik: Anträge | Thema: Umwelt / Natur | Stichwort: Energie, Energieausweise
Energieverbrauch in Gebäuden des Kreises
hier: Berichtsantrag zu Energieausweisen
Antrag zur Kreistagssitzung am 21. März 2012
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, in einem Bericht bis zur Kreistagssitzung am 16.5.2012 den Energieverbrauch in den Gebäuden des Kreises darzulegen.
Der Bericht soll folgende Inhalte umfassen:
- Für welche Gebäude (Schulgebäude, Kreishaus, Gefahrenabwehrzentrum, Europahaus) Energieausweise erstellt worden sind und für welche bzw. warum keine Energieausweise erstellt worden sind,
- für welche weiteren Gebäude nach den kommenden Anforderungen Energieausweise erstellt werden müssen,
- ob für die Gebäude Bedarfs- oder Verbrauchsenergieausweise ausgestellt worden sind,
- wo die Energieausweise ausgehängt sind,
- die Informationen (oder Kopien) der einzelnen Energieausweise.
Begründung:
Mit der EnEV 2009 traten Regelungen für die Erstellung und Sichtbarmachung von Energieausweisen in Kraft. Mit den Informationen kann der Sachstand eingeschätzt und mögliches Optimierungspotential identifiziert werden.
Bisher gilt eine Aushangpflicht ab 1000 m² Nutzfläche. Bis Juli 2012 muss die EnEV jedoch im Sinne der Anforderungen der EU (EPBD 2010) novelliert werden. Dann werden die Anforderungen steigen: Die Aushangpflicht für Energieausweise wird bei öffentlich zugänglichen Gebäuden auf eine Nutzfläche von 500m² abgesenkt. Ab 2015 wird die Aushangpflicht auch für öffentlich zugängliche Gebäude mit einer Nutzfläche von 250m² gelten.
Aus: EnEV 2009, § 16,3:
„Für Gebäude mit mehr als 1000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, sind Energieausweise nach dem Muster der Anlage 7 auszustellen. Der Eigentümer hat den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen; der Aushang kann auch nach dem Muster der Anlage 8 oder 9 vorgenommen werden.“
http://enev-online.org/enev_2009_volltext/index.htm


