11.06.2007 | Rubrik: Anträge | Thema: Energie, Umwelt / Natur | Stichwort: Energie, Klimaschutz
Klimaschutz: Kreis Offenbach goes Erlangen: Die Sonne wird Partnerin unserer Schulen
Antrag zur Kreistagssitzung am 4. Juli 2007
Beschlussempfehlung:
In Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 25.4.07 zur Unterstützung der europäischen Klimaziele „20% Energieeinsparung – 20% weniger Treibhausgasausstoß – 20% mehr erneuerbare Energien“ wird der Kreisauschuss aufgefordert, ein Programm „Die Sonne wird Partnerin unserer Schulen“ zu entwickeln.
Dazu sollen folgende Schritte in die Wege geleitet werden:
- ein Dachkataster aller schulischen Dachflächen wird erstellt,
- es wird eine Planung inkl. Prioritätenliste erstellt,
- neben den Förderungsmöglichkeiten durch das EEG werden die Fördermöglichkeiten durch die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien des Bundeswirtschaftsministerium vom 12.1.2007 geprüft und genutzt,
- zur Visualisierung werden elektronische Anzeigetafeln in den Schulen angebracht * (s. dazu Punkt 9.2.2. vorgenannter Richtlinien :„Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche“.)
Begründung:
Selbstverständlich aus klimapolitischen, aber auch aus pädagogischen Gründen ist die Aufnahme der Planung für die Nutzung erneuerbarer Energien auf den Dächern der Schulgebäude umgehend in die Wege zu leiten. Die Stadt Erlangen ist in diesem Bestreben leuchtendes Beispiel: dort sind – neben umfangreichen weiteren Maßnahmen – auf allen Schuldächern Solaranlagen installiert.
Durch die o.g. Richtlinien ist die Finanzierung erleichtert.
* 9.2.2. der Richtlinien lautet:
„Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche Bei Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung einer förderfähigen Anlage nach Nummer 9.1.1 oder 9.1.2 dieser Richtlinien in Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren überbetrieblicher Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten und Kirchen erfolgen und darauf abzielen, eine Visualisierung des Ertrags oder/und Veranschaulichung der Technologien zu erreichen, z.B. elektronische Anzeigentafeln in allgemein zugänglichen Räumen beträgt der Zuschuss maximal 2400 Euro. Zuwendungsfähig sind ausschließlich die Mehrausgaben für Investitionen, welche durch den konstruktiven Mehraufwand gegenüber einer vergleichbaren, zuwendungsfähigen Standardanlage gleicher Bauart und Leistung entstehen, insbesondere zusätzliche Anlagenteile oder elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen. (...)“