16.10.2007 | Rubrik: Anfragen | Thema: Energie | Stichwort: Energie, Ökostrom
Ökostrom
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf S. 9 des im September 07 vorgelegten Klimaschutzberichtes heißt es:
„Der Bezug von Ökostrom für die kreiseigenen Gebäude ist aufgrund der bestehenden Lieferverträge derzeit nicht möglich. Eine Umstellung auf Ökostrom wird vor Verlängerung der entsprechenden Verträge geprüft.“
Wir fragen dazu:
- Mit welchen Lieferanten bestehen Verträge über welche Laufzeiten?
- Wie sind die Kündigungsbedingungen?
- Für welche kreiseigenen Gebäude bestehen Lieferverträge mit der EVO?
- Da die EVO auch Ökostrom anbietet: Wurde geprüft, ob und unter welchen Bedingungen die Lieferverträge mit der EVO auf die Lieferung von Ökostrom umgestellt werden können?
- Wenn nein, warum nicht?
- Für welche kreiseigenen Gebäude bestehen Lieferverträge mit den Stadtwerken in Neu-Isenburg, Dreieich, Langen oder Mühlheim?
- Da von den genannten Stadtwerken ab sofort Ökostrom angeboten wird – der ab sofort z.B. auch von der Stadt Neu-Isenburg bezogen wird: Wurde geprüft, ob und unter welchen Bedingungen die Lieferverträge mit den Stadtwerken auf Lieferung von Ökostrom umgestellt werden können?
- Wenn nein, warum nicht?
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bicherl