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16.10.2007 | Rubrik: Anfragen | Thema: Energie | Stichwort: Energie, Ökostrom

Ökostrom

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf S. 9 des im September 07 vorgelegten Klimaschutzberichtes heißt es:

„Der Bezug von Ökostrom für die kreiseigenen Gebäude ist aufgrund der bestehenden Lieferverträge derzeit nicht möglich. Eine Umstellung auf Ökostrom wird vor Verlängerung der entsprechenden Verträge geprüft.“

Wir fragen dazu:

  1. Mit welchen Lieferanten bestehen Verträge über welche Laufzeiten?
  2. Wie sind die Kündigungsbedingungen?
  3. Für welche kreiseigenen Gebäude bestehen Lieferverträge mit der EVO?
  4. Da die EVO auch Ökostrom anbietet: Wurde geprüft, ob und unter welchen Bedingungen die Lieferverträge mit der EVO auf die Lieferung von Ökostrom umgestellt werden können?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Für welche kreiseigenen Gebäude bestehen Lieferverträge mit den Stadtwerken in Neu-Isenburg, Dreieich, Langen oder Mühlheim?
  7. Da von den genannten Stadtwerken ab sofort Ökostrom angeboten wird – der ab sofort z.B. auch von der Stadt Neu-Isenburg bezogen wird: Wurde geprüft, ob und unter welchen Bedingungen die Lieferverträge mit den Stadtwerken auf Lieferung von Ökostrom umgestellt werden können?
  8. Wenn nein, warum nicht?

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bicherl


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