16.11.2010 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales | Stichwort: Hartz IV
FORDERN und FÖRDERN – bleibt nur das Fordern übrig?
Folgen der Kürzungen der Bundesregierung im Bereich Eingliederungshilfen für die HilfeempfängerInnen
Antrag zur Kreistagssitzung am 8. Dezember 2010
Beschlussempfehlung:
- Der Kreistag Offenbach protestiert gegen die massiven Einschnitte der Bundesregierung bei den Leistungen im Sozialbereich im Hartz IV-Bereich: die Kürzung der Eingliederungshilfen, die Abschaffung der befristeten Zuschläge sowie die Streichung des Erziehungsgeldes und der Rentenbeiträge für HilfeempfängerInnen.
Der Kreistag fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, ein weiteres Abwälzen finanzieller Lasten auf die Kreise und Kommunen abzuwenden.
Insbesondere die Kürzungen der Eingliederungsleistungen führen zu einer deutlichen Absenkung der gesetzlich verankerten Förderpflicht. Dadurch werden Zukunftschancen für Menschen vertan und mittel- und langfristig höhere Kosten verursacht, die wiederum Kreis und Kommunen zu tragen hätten. - Darüber hinaus wird der Kreisausschuss gebeten, schriftlich bis zur Kreistagssitzung am 9. Februar 2011 zu berichten, welche Auswirkungen die Sparmaßnahmen für den Kreis Offenbach konkret haben werden. Insbesondere soll der Bericht auf folgende Fragen eingehen:
- Wie viele Personen wurden durchschnittlich bisher in geförderten Arbeitsgelegenheiten beschäftigt?
- Wie viele werden es nach der Kürzung, die für den Kreis etwa 4,5 Mio € p.a. umfassen wird, sein?
- Ist auch mit dem Wegfall der sozialpädagogischen Betreuung zu rechnen? Welche personellen Konsequenzen wären die Folgen?
- Wie werden die Folgen der Kürzungen für Personen aus dem Kreis mit psychosozialen Problemlagen eingeschätzt?
- Welche Folgen sind durch die Streichung für das Gemeinwesen hinsichtlich Kosten, Stellenstreichungen oder unerledigter Arbeiten usw. zu erwarten?
- Sollen bestimmte gemeinnützige Tätigkeiten, die bisher aus Eingliederungsmitteln finanziert wurden, nunmehr mit Mitteln des Kreises finanziert werden?
Begründung:
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 und im Zuge der Finanzplanung bis 2014 hat die Bundesregierung erhebliche Kürzungen bei den Leistungen für HilfeempfängerInnen eingeleitet:
Förderleistungen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen ebenso gekürzt werden wie Elterngeld und befristete Zuschläge für Hartz IV-EmpfängerInnen.
Darüber hinaus sollen die eine Maßnahme in der Regel begleitende sozialpädagogische Beratung, berufliche Qualifizierung und Unterstützung der Arbeitsvermittlung entfallen.
Dazu gehört auch, das Budget der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten im Bereich des SGB II von derzeit 11 Mrd € schrittweise bis 2013 auf 8 Mrd abzusenken. 2011 sollen bereits Kürzungen um 1,5 Mrd. € erfolgen. Dies bedeutet erhebliche Einschränkungen bei den Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung.