24.08.2017 | Rubrik: Presse | Thema: Soziales | Stichwort: Spielhallengesetz
Prävention first
Grüne wollen Umsetzung des Spielhallengesetzes überprüft wissen
Reimund Butz
Foto: Uta Mosler„Kranke Menschen sind das wesentliche Fundament der Glücksspielindustrie“
(Prof. Dr. Michael Adams, Uni HH)
Die Maßgaben des Spielhallengesetzes wollen die Grünen von den Kreisbehörden im Kreisgebiet überprüft sehen. Dazu hat die Fraktion für die Sitzung des Kreistages am 13. September 2017 einen Antrag vorgelegt.
„Wir müssen den Jugendschutz stärken und alle möglichen Präventionsmaßnahmen gegen die rasante Verbreitung von Spielsucht ergreifen“, unterstreicht Reimund Butz, Vorsitzender der Fraktion, „Dazu bietet das Spielhallengesetz einige Ansätze.“
Für die Umsetzung des Spielhallengesetzes sind die Kommunen zuständig, die fachaufsichtliche Kontrolle hat der Kreis.
Hintergrund der Regelungen durch das Spielhallengesetz, die seit Jahresmitte gesetzliche Wirkung erlangt haben, ist das Bemühen, die zunehmende Spielsucht einzudämmen. Die hat ihr Äquivalent in dem wachsenden Angebot: Innerhalb von 16 Jahren hat sich die Anzahl der Spielgeräte in Hessen mehr als verdreifacht und die Umsätze sind um nahezu das 5fache auf mehr als 355Mio € gestiegen. Fachleute gehen davon aus, dass rund 70% der Umsätze von pathologischen Glücksspielern eingespielt werden. Für Stadt und Kreis Offenbach geht man für das Jahr 2016 von einer Summe von knapp 33 Mio € aus, die in den Spielhallen und Geldspielgeräten umgesetzt wurde.
„Die Folgen von Spielsucht sind oft für ganze Familien dramatisch“, unterstreicht Reimund Butz, „Sowohl ökonomisch durch Verschuldung und Verarmung als auch sozial und persönlich durch Zerrüttung aller sozialen Kontakte sowie Beschaffungskriminalität.“
Die Folge davon sind steigende externe Kosten sowohl durch Produktivitätsverluste am Arbeitsplatz, Kosten für Behandlungen und Kosten aufgrund von Beschaffungskriminalität.
Das im Jahr 2012 verabschiedete Spielhallengesetz wurde zugunsten der Spielhallenbetreiber mit einer 5jährigen Übergangsfrist versehen, die zur Jahresmitte endete. Jetzt dürfen keine Mehrfachkonzessionen mehr an Spielhallen in einem Gebäudekomplex vergeben werden, der Mindestabstand von 300m Luftlinie ist einzuhalten.
Zentrum des Glücksspiels im Kreis Offenbach ist Egelsbach: umgerechnet auf die Einwohnerzahl mit einem bundesweiten Spitzenplatz bei den Zockerparadiesen. Bis zum Stichtag sorgten 12 vergebene Konzessionen auf drei Standorten mit 136 Spielgeräten für einen Jahresumsatz von ca 4 Mio € – und damit reichlichen Einnahmen für den gemeindlichen Haushalt. Die wenigsten Konzessionen und Geräte stehen kreisweit in Rödermark.
„Jugendschutz und Suchtprävention müssen wichtiger sein als erzockte Steuereinnahmen“, so Reimund Butz abschließend, „Der Kreis muss die einwandfreie Einhaltung des Gesetzes gewähren. Wir alle zahlen sonst gemeinsam drauf.“