10.04.2018 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales | Stichwort: Unterhaltsvorschuss
Bearbeitung des Unterhaltsvorschussgesetzes
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
rückwirkend zum 1.7.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz geändert. Die Fallzahlen sind aufgrund dieser Gesetzänderung sprunghaft gestiegen. In den Erläuterungen zum Nachtragshaushalt wird mit 2600 Fällen kalkuliert. (S.39)
Dies bedeutet auch eine Personalanpassung, um die steigenden Fälle zu bearbeiten. Lt Städtetag hätten „die Jugendämter zwischen 3 und 20 Fachkräfte einstellen müssen um den Mehraufwand zu bewältigen“.
Lt. Presse (OP 6.3.2018) gehen beim Kreis Offenbach derzeit 50 Anträge pro Woche ein. Trotz neuer Stellen und Samstagsarbeit hätten bisher nicht alle Anträge bearbeitet werden können.
Der Rückgriff der Ämter auf die heranzuziehenden Elternteile funktioniert nicht bzw. ist sehr schwierig.
Wir fragen dazu:
- Um wieviel Prozent sind die Fallzahlen gestiegen?
- Mit welcher Personalverstärkung wurde bisher kreisseitig reagiert?
Welche Maßnahmen sind zeitnah geplant? - Wieviel zusätzliches Personal wäre notwendig, um die Fälle zeitnah zu bearbeiten?
- Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen / Personalstellen könnte die Heranziehung der zahlungspflichtigen Elternteile optimiert werden?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Reimund Butz