28.03.2019 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales | Stichwort: Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss / Rückforderungsquote
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
lt. Kennzahlen (51.20.02) beträgt die Rückforderungsquote im Kreis beim Unterhaltsvorschuss für Kinder 8,20%.
Bundesweit betrug diese für 2018 13%. Damit ist die Quote im Bundesdurchschnitt seit 2016 um 10% gesunken, im Kreis betrug die Quote bereits 2016 nur 12,26%.
Wir fragen dazu:
- Wie viele Elternteile sind seit der Neuregelung im Juli 2017 den Unterhaltsvorschuss im Kreis teilweise oder ganz schuldig geblieben, d.h. wie hoch ist die aktuelle Ausfallquote?
- Was sind die wesentlichen Ursachen für die Zahlungsrückstände?
- Welche Schritte unternimmt der Kreis zur Eintreibung der ausstehenden Zahlungen?
- Welche weiteren Maßnahmen sind für den Kreis möglich, um die Rückforderungsquote zu erhöhen?
- Wie sind die Quoten der Städte und Kreis in Hessen?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Tom Heilos