06.02.2008 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales | Stichwort: Hartz IV
SGB II: Zusätzliche Hilfeleistungen für Erwerbstätige
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
trotz Erwerbstätigkeit müssen viele Menschen ihr Einkommen mit zusätzlichen staatlichen Hilfeleistungen aufstocken, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Bei diesen so genannten Aufstockern handelt es sich teils um erwerbstätige LeistungsempfängerInnen mit geringfügigen Nebentätigkeiten, um Teilzeitkräfte mit geringer Stundenzahl und niedrigem Stundenlohn, aber auch um Vollzeitbeschäftigte mit geringer Entlohnung.
Für das Jahr 2005 ging man deutschlandweit von 880.000 Überschneidungsfällen aus – der monatliche Spitzenwert lag über einer Million. Doch der „Umschlag“ der erwerbstätigen HilfeempfängerInnen ist noch viel höher, wie sich aus der kombinierten Auswertung von Beschäftigungszeiten und Zeiten mit Leistungsbezug ergibt. Insgesamt bezogen zeitweise 2,14 Mio. Erwerbstätige im Jahr 2005 aufstockende Leistungen nach SGB II (vgl. dazu Kurzbericht des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Ausgabe 22, 30.11.2007, S. 3).
Im Januar 2007 erhielten mehr als 1,2 Mio. Erwerbstätige staatliche Hilfeleistungen: das sind 17,5 % aller Alg II-BezieherInnen.
Laut der IAB-Studie flukturiert die Personengruppe sehr stark. D.h. die Menschen richten sich nicht dauerhaft mit Hartz IV und Niedriglohn ein, sondern streben in den so genannten ersten Arbeitsmarkt. Dennoch wurden zum 1.10.05 die Hinzuverdienstmöglichkeiten stark eingeschränkt mit der Begründung, die LeistungsbezieherInnen mit einer geringfügigen Beschäftigung richteten sich dauerhaft im Leistungsbezug ein.
Die ergänzenden Hilfen werden aus Steuermitteln des Bundes finanziert, die Kosten der Unterkunft hat im Wesentlichen der Kreis Offenbach aus seinen finanziellen Mitteln zu tragen. Insofern ist es nicht nur für die Verwendung von Steuergeldern insgesamt, sondern auch insbesondere für den Kreis von großem Interesse, wie die Entwicklung der Anzahl der AufstockerInnen und Aufstocker im Kreisgebiet verläuft und welche Branchen und Arbeitgeber maßgeblich an einer steigenden Zahl beteiligt sind.
Wir fragen dazu:
- Wie viele „Aufstocker“, d.h. Hilfeempfängerinnen und -empfänger, die aufgrund ihres niedrigen Verdienstes durch die Erwerbsarbeit zusätzliche Hilfen benötigen, gibt es derzeit im Kreis Offenbach?
- Wie viele dieser Hilfeempfängerinnen und -empfänger davon arbeiten in Vollzeit?
- In welchen Arbeitsmarktbereichen / Branchen sind diese Hilfeempfängerinnen und -empfänger vorrangig tätig?
- Wie hoch sind die Geldleistungen durchschnittlich, die durch den Bund bzw. den Kreis ergänzend geleistet werden müssen?
- Welche Möglichkeiten sieht der Kreisausschuss für die in der „Grauzone“ zwischen Ehrenamt und Arbeitsgelegenheiten etc. beschäftigten Aufstocker, in den ersten Arbeitsmarkt hinüberzuwechseln?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus-Uwe Gerhardt