16.10.2007 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales | Stichwort: Pflegeheim
Pflegeheimkosten
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
grundsätzlich haften Kinder mit ihrem gesamten Vermögen für den Unterhalt mittelloser Eltern und werden zur Finanzierung von Pflegeheimkosten entsprechend herangezogen. Laut Tenor eines BGH-Urteils sollen Kinder nur so viel für den Unterhalt der Eltern aufwenden, wie ihnen zuzumuten ist. Die Berechnung der Zumutbarkeit verläuft aber sehr unterschiedlich: Zwischen den einzelnen Bundesländern, aber auch zwischen einzelnen Sozialämtern bestehen große Unterschiede in der Heranziehung.
Fachleute raten zu Widersprüchen, da „es kaum ein Sozialamt (gibt), das nicht zu viel fordert“ (Michael Baczko, Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit / OP 7.9.07)
Wir fragen dazu:
- Wie erfolgt die Berechnung im Kreis Offenbach?
- Ist die Berechnung an Vorgaben orientiert z.B. der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung), des Deutschen Vereins für private Fürsorge oder einem kommunalen Spitzenverband?
- Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wacker-Hempel


