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21.06.2016 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales | Stichwort: Flüchtlinge

Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen im Kreis Offenbach
hier: Übersicht und Planung

Antrag zur Kreistagssitzung am 13. Juli 2016

Beschlussempfehlung:

  1. Mit dem Ziel einer transparenten und effektiven Aufgabenbewältigung wird der Kreisausschuss aufgefordert, in einem ersten Schritt in Kooperation mit den Kommunen des Kreisgebietes eine Übersicht zum Status Quo zu erarbeiten. Darin soll dargestellt werden, wie Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen derzeit geregelt sind und künftig geregelt werden sollen.
  2. Die Übersicht soll insbesondere beinhalten:
    • die Zuständigkeiten von Kreis und Kommunen bei der Unterbringung inkl. der Kontingente des Kreises und der Kontingente der Kommunen sowie deren Kriterien,
    • Zuständigkeiten und Kooperationsformen bei der Betreuung für zugewiesene und anerkannte Flüchtlinge,
    • Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Integration hinsichtlich Sprachvermittlung, Schule, Ausbildung, Arbeitssuche, psychosozialer Hilfen – insbesondere auch bei jenen Flüchtlingen, die voraussichtlich keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus erhalten werden (z.B. Flüchtlinge aus Afghanistan)
    • Sicherstellung der Unterstützung und Betreuung von ehrenamtlichen in Kooperation mit den Kommunen.

Die Übersicht soll allen professionellen und ehrenamtlich Beteiligten eine Orientierungshilfe geben und Grundlage für eine zielorientierte Steuerung der zukünftigen Aufgabenstellung sein.

Die Übersicht soll dem Kreistag bis zu seiner Sitzung am 28. September 2016 vorgelegt werden.

Begründung:

Die Anzahl von Flüchtlingen, die während der vergangenen Monate dem Kreis zugewiesen wurden, hatten einen hohen Arbeitsdruck zur Folge: unter großem Zeitdruck mußte gehandelt und Entscheidungen kurzfristig getroffen werden. Die Übersicht über Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten über konzeptionelle Detailregelungen kam dabei zu kurz. Dieses sollte nun nachgeholt werden, um die künftigen Aufgaben innerhalb solider und verlässlicher Strukturen zu erledigen, Zuständigkeiten klar erkennbar sind und Doppelstrukturen vermieden werden. Eine klar geregelte Kooperation zwischen Kommunen und Kreis ist dabei von grundlegender Bedeutung.


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