18.09.2012 | Rubrik: Anträge | Thema: Verkehr | Stichwort: Flughafen, Lärm
Lärmaktionsplan für den Frankfurter Flughafen
Antrag zur Kreistagssitzung am 10. Oktober 2012
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, zu dem vom Regierungspräsidium nach § 47 d BImSCHG vorgelegten Lärmaktionsplan zum Frankfurter Flughafen schriftlich Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahme soll Anregungen darlegen, die Lärm mindern und dadurch Belästigungen und gesundheitliche Folgen verringern.
Insbesondere soll in der Stellungnahme aufgeführt werden:
- Erweiterung des Nachtflugverbots auf die gesetzliche Nacht von 22.00 bis 6.00h
- Deckelung der Flugbewegungen
- Einrichtung einer Lärmobergrenze
- Reduzierung der Belastung in den Randstunden
- Aktiver Lärmschutz
- Passiver Lärmschutz
- Regionales Ausgleichskonzept
- Umfassender Schutz vor Bodenlärmbelastung
- Gute Anbindung des Terminals 3 an den ÖPNV
- Verlagerung von Kurzstreckenflüge auf die Schiene
Begründung:
Seit dem 3. September und bis zum 5. Oktober 2012 liegt der Lärmaktionsplan zum Frankfurter Flughafen auch im Kreis Offenbach aus. Bis zum 19. Oktober 2012 können Stellungnahmen eingereicht werden.
Der Plan basiert auf einer Lärmkartierung aus dem Jahre 2007, der wiederum Messungen aus dem Jahre 2005 zugrunde liegen. Die Landebahn Nordwest und die von dieser ausgehenden Belastung finden in dem Plan allein als Gegenstand einer Prognose statt. Die tatsächliche Belästigung durch Fluglärm, die seit der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest um noch einiges flächendeckender besteht, soll, so kündigt das Regierungspräsidium an, in der zweiten Fassung berücksichtigt werden.
Maßgebliche Bereiche des Kreisgebietes sind in erheblichem Ausmaß von Fluglärm betroffen. Der Kreisausschuss ist deshalb gehalten, im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger eindeutig Stellung zu beziehen.


