01.03.2007 | Rubrik: Anfragen | Thema: Verkehr | Stichwort: Flughafen
2. Offenlage der Planungsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zum geplanten Flughafenausbau
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem Fraport die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren ergänzen musste, wird dazu eine erneute Offenlegung der Unterlagen – diesmal in insgesamt 63 Kommunen – erfolgen. Im Kreis Offenbach wird das erneut in den Kommunen Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Egelsbach, Rodgau, Heusenstamm, Obertshausen, Mühlheim und Dietzenbach der Fall sein. Am 1. März sollen die Unterlagen zugestellt und in der Zeit vom 23. März bis zum 23. April 07 ausgelegt werden. Einwendungen müssen bis zum 7.5.07 erfolgen. Danach sind Einwendungen rechtlich ausgeschlossen.
Die Änderung der Planung umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Geänderter Prognosehorizont bis 2020
- Änderung des landschaftspflegerischen Begleitplanes und der Maßnahmenplanung zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000
- Änderung von Ver- und Entsorgungsanlagen
- Änderung von Verkehrsanlagen
- Änderung von Flugbetriebs- und Flugsicherungsanlagen
- Änderung von Hochbauten und sonstigen Anlagen
Wir fragen dazu:
- Wo und in welcher Form werden die Unterlagen im Kreishaus der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
- Hinsichtlich des Prognosezeitraumes wurde der Stellungnahme des Kreisausschusses, die der Kreistag in seiner Sitzung am 22.3.05 beschlossen hat, nicht gefolgt. („Der Prognosehorizont ist bis 2015 zu kurz bemessen. Angemessen wäre ein Planungshorizont von 30 Jahren (vgl. PFV Berlin Schönefeld)“) Die ergänzten Unterlagen erfassen nunmehr einen um fünf Jahre erweiterten Prognosezeitraum bis 2020 mit 701000 Flugbewegungen (vorher 656.000). Durch diese Prognose wären Bürgerinnen und Bürger des Kreisgebietes sowohl hinsichtlich des Fluglärms als auch hinsichtlich eines erhöhten Verkehrsaufkommens betroffen. Inwiefern plant der Kreisausschuss, dazu seine Stellungnahme zu erneuern?
- Wird der Kreisausschuss sich für seine erneute Stellungnahme von qualifizierten Fachbüros beraten lassen? Wenn ja, von wem? Wenn nein, warum nicht?
- Wer wird die Stellungnahme des Kreises in welcher Form (schriftlich/mündlich) bei der Hessischen Landesregierung vortragen?
- Wann soll dem Kreistag die neue Stellungnahme des Kreises Offenbach zur Abstimmung vorgelegt werden?
Mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der 4-Wochen-Frist nach § 21 der Geschäftsordnung.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Sator-Marx


