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17.01.2012 | Rubrik: Anträge | Thema: Umwelt / Natur | Stichwort: Wasser

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie / Hessisches Maßnahmenprogramm
hier: Berichtsantrag

Antrag zur Kreistagssitzung am 8. Februar 2012

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss wird aufgefordert, bis zur Sitzung des Kreistages am 16.5.2012 einen schriftlichen Bericht über den Sachstand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – bezogen auf den Kreis Offenbach – vorzulegen.
Der Bericht soll Wassergüte und -qualität (ökologischen und chemischen Zustand etc.) der Fließgewässer unserer Region beschreiben und erläutern, welche gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, welche Maßnahmen vorgesehen und in welchem Zeitplan die vorgesehenen bzw. notwendigen Maßnahmen umzusetzen sind, um die Zielvorgabe der WRRL für das Kreisgebiet zu erreichen.
Der Bericht soll auch darstellen, ob und wie die erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Kommunen oder Nachbarkreisen umgesetzt werden können und die Ergebnisse der Bachschauen einbeziehen.

Begründung:

„Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (...) am 22.12.2000 wurde eine neue integrierte Herangehensweise in der Wasserpolitik etabliert. Ziel ist die Erreichung festgelegter Umweltziele für alle Gewässer bis zum Jahr 2015, wobei in erster Linie Aspekte der Gewässerökologie und -güte und der Wassermenge, aber auch ökonomische Aspekte bei wasserwirtschaftlichen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden müssen.“ (Maßnahmenprogramm Hessen 2009)

Gemäß der Grundsätze der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sind sowohl Oberflächengewässer als auch das Grundwasser zu schützen. Dies bedeutet, dass für die oberirdischen Gewässer ein zumindest guter ökologischer und chemischer Zustand und für das Grundwasser ein zumindest guter chemischer und mengenmäßiger ausreichender Zustand erreicht werden soll.

Hessen hat dazu 2009 ein Maßnahmenpaket aufgelegt. Dieses ist gültig für den ersten Bewirtschaftungszeitraum von 2010–2015 und ist nach Maßgabe des hessischen Wassergesetzes für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich.

Auch für Gewässer im Kreis Offenbach werden im Maßnahmenpaket zahlreiche Maßnahmen vorgeschlagen.


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