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10.03.2020 | Rubrik: Anträge | Thema: Umwelt / Natur | Stichwort: Laubbläser

Verzicht auf Laubbläser

Antrag zur Kreistagssitzung am 1. April 2020

Beschlussempfehlung:

Zum Schutz der Gesundheit und der Natur, zur Vermeidung von Luftbelastung und zur Lärmentlastung verzichtet der Kreis Offenbach zukünftig auf die Nutzung von Laubbläsern.

Wenn auf die Nutzung in Ausnahmefällen nicht verzichtet werden kann, werden ausschließlich akkubetriebene Geräte zum Einsatz gebracht.

Begründung:

Die gesundheitlichen Belastungen durch Laubbläser für Mensch und Natur sind bereits seit langem bekannt. In seinem „Lungeninformationsdienst“ weist das Helmholtzinstitut München bereits 2012 auf das Infektionsrisiko durch Laubbläser (Link 1) hin: „Laubbläser wirbeln zahlreiche Mikropartikel in die Luft auf – Staub, Pollen und auch Pilzkeime. Für Allergiker und Lungenkranke können sie daher ein zusätzliches Gesundheitsrisiko darstellen.”
Werden Laubsauger und -bläser von einem Verbrennungsmotor angetrieben, stoßen sie selbst zusätzlich gesundheitsschädliche Abgase wie Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid aus.

Zudem sind viele Geräte zu laut. Sie erzeugen im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel. Ein Schallpegel von über 100 Dezibel ist ungefähr so laut wie ein Presslufthammer. Schon ab einem Lärmpegel von 85 Dezibel kann es bei Dauerbelastungen zu Hörschäden kommen. Beim Umgang mit dem Laubbläser sind Gehör- und Handschutz sowie festes Schuhwerk zu tragen. (Link 2)
Nur im Falle der Beseitigung sehr großer – trockener – Mengen hält das Bundesumweltamt die Nutzung von Läubbläsern für vertretbar. In diesem Fall sollen ausschließlich akkubetriebene Geräte zum Einsatz kommen, da diese leiser und emissionsärmer sind als die Varianten mit Benzinmotor. Im Laufe der Nutzung verursachen die akkubetriebenen Geräte zudem niedrigere Kosten.
Laubsauger beeinträchtigen gravierend die Bodenbiologie. Sie saugen mit den welken Blättern auch Kleintiere wie Spinnen und Insekten auf, häckseln und töten sie dabei. Außerdem zerstören sie Pflanzensamen.

s. dazu:
Link 1.: https://www.lungeninformationsdienst.de/aktuelles/news/alle-news-im-ueberblick/aktuelles/article/infektionsrisiko-durch-laubblaeser/index.html
Link 2.: https://www.zv.uni-augsburg.de/de/abt/abt5/info/ref6/arbeitssicherheit/ba_3_gelaendebetreuung/BA-III-Laubblaeser.doc
Link 3.: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wohin-dem-laub


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