21.08.2012 | Rubrik: Anfragen | Thema: Umwelt / Natur | Stichwort: Wasser
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien /
Hessisches Maßnahmenprogramm
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bericht vom 22. Juni 2012, über den Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien bezogen auf den Kreis Offenbach beschreibt zunächst ausführlich die „Ziele der Wasserrahmenrichtlinie“ und stellt fest, dass „der überwiegende Teil der hessischen Gewässer sich noch nicht in einem guten ökologischen Zustand“ (befindet). Verantwortlich hierfür seien in erster Linie strukturelle Defizite sowie stoffliche Belastungen. Ziel der WRRL ist auf die oberirdischen Gewässer bezogen „ein zumindest guter ökologischer und chemischer Zustand bis Ende 2015“.
Die Liste über die „Umsetzung der Maßnahmen“ gibt keinen Aufschluss darüber, in welchem Qualitätszustand sich die jeweiligen Gewässer oder Gewässerabschnitte befinden. Auch die unter „Finanzierung“ aufgeführten Punkte geben keinen Aufschluss darüber, mit an welchen Maßnahmen der Kreis als unterer Wasserbehörde beteiligt ist und welche konkreten Maßnahmen er fördern und unterstützen könnte.
Wir fragen dazu:
- In welchem ökologischen und chemischen Gütezustand befinden sich die jeweiligen Gewässer oder Gewässerabschnitte des Kreises?
- Welche der noch nicht umgesetzten Maßnahmen sind an den Bachläufen im Kreis Offenbach empfohlen und geplant?
- An welchen dieser Maßnahmen ist der Kreis als unterer Wasserbehörde beteiligt, bzw. welche konkreten Maßnahmen könnte er fördern und unterstützen?
- In der Liste der bereits umgesetzten Maßnahmen fehlen Angaben zu Neu-Isenburg. Langen und Egelsbach. Wir bitten um Ergänzung oder Begründung, warum diese Kommunen fehlen.
- Welche der vielen Förderprogramme kommen im Kreis Offenbach zum Einsatz und wo? Wer ist Nutznießer dieser Programme?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Wagner