19.12.2011 | Rubrik: Presse | Thema: Finanzen | Stichwort: Finanzen, Geldanlagen
Grüne: Das Geflecht aus Trickserei, Lügen und Sabotage des Parlaments des Ex-Landrats Peter Walter muss aufgeklärt werden
Reimund Butz
Foto: Uta MoslerEine schwerwiegende Entscheidung hat der Haupt- und Finanzausschuss des Kreises in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 22.12.2011 zu treffen, wenn darüber auf Antrag der FDP abgestimmt werden wird, ob der Kreisausschuss den Auftrag erhält, „(...) bis Jahresende alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, eine Verjährung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den verlustreichen Kapitalanlagen der KVBG zu verhindern. Ferner wird der Kreisausschuss beauftragt, alle beamtenrechtlichen und dienstrechtlichen Ersatzansprüche gegen die handelnden Personen zu prüfen und einzuleiten.“
Ein jüngst vorgelegtes Gutachten hat die Erfolgsaussichten für Schadenersatzklagen des Kreises als gering eingestuft.
„Wir wollen, dass das Geflecht aus Trickserei, Lügen und Parlamentssabotage des Ex-Landrats Peter Walter detailliert aufgeklärt wird. Dazu gehört selbstverständlich auch die beamtenrechtliche und dienstrechtliche Bewertung“, unterstreicht Reimund Butz, Sprecher der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, „Und auch jenseits von Ersatzansprüchen für von einem Landrat verzockten Millionen gilt es die Fragen zu untersuchen, die mit den Instrumenten einer Parlamentsfraktion nicht aufklärbar sind.“
Wer hat daran verdient, dass der Kreis Millionen in Immobilien in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg angelegt hat? Welche Rolle spielte damals das den Kreis beratende Steuerbüro? Und welche Rolle spielte Wolfgang Steiger (CDU), damals Bundestagsabgeordneter und im beratenden Steuerbüro tätig? Ist es zutreffend, dass der den Kreis beratende Rödermärker Steuerberater für den Fonds Sonnengarten-Glienicke tätig war?
Eine klare Sabotage des Parlaments sehen die Grünen darin, dass eine Verfügung des Regierungspräsidenten vom 28.2.2002 entgegen der Pflicht des Ex-Landrates den Kreis-Gremien fast 10 Jahre vorenthalten wurde. „Wäre dieses Schreiben – wie der damalige Regierungspräsident ausdrücklich verfügt hatte – dem Kreistag 2002 zugegangen, wäre die Geschichte anders verlaufen“, betont Reimund Butz, „Die Verluste wären um Millionen geringer!“
Der Regierungspräsident hatte in dem genannten Schreiben verfügt:
„(...) Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei den Beteiligungen an den Gesellschaften der Grundsatz „Sicherheit vor Rendite“ missachtet wurde und die in den §§ 121 ff HGO normierten Beteiligungsvoraussetzungen, insbesondere die Rechtfertigung durch einen öffentlichen Zweck und das Örtlichkeitsprinzip, nicht erfüllt werden.
Ich fordere Sie deshalb auf, die Vertreter des Landkreises in der KVBG mbH dahingehend anzuhalten, im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten die Rückabwicklung der Beteiligungen einzuleiten. Ich bin damit einverstanden, wenn dies in einer möglichst vermögensschonenden Art und Weise erfolgt. (...) Diese Verfügung ist dem Kreistag gemäß § 29 Abs. 3 HKO bekannt zu geben.“
Angekommen ist bei den Kreisgremien davon im Jahr 2004 (!) lediglich, dass der RP eine vermögensschonende Abwicklung wünsche.
Ganz im Gegenteil: Vom heutigen Landrat Oliver Quilling ist im Protokoll der Kreistagssitzung vom 8.7.2009 anlässlich des Antrages der Opposition auf einen Akteneinsichtsausschuss folgendes festgehalten: „Abgeordneter Quilling erklärt, dass das Regierungspräsidium zu keinem Zeitpunkt die Rechtswidrigkeit der Finanzanlagen festgestellt hat und appelliert deshalb an die antragsstellenden Fraktionen, in ihrem Antrag das Wort „rechtswidrig“ zu streichen.“
Aber auch der Regierungspräsident handelte nicht, als die grüne Fraktion ihm schriftlich mitteilte, dass der Ex-Landrat seinen Informationspflichten gegenüber dem Parlament offensichtlich nicht nachkomme.
Nach jahrelanger unbeirrbarer Verteidigung des Ex-Landrats war im Dezember 2009 erstmals ein Antrag der Oppositionsfraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und FWG auf Prüfung von Schadenersatzansprüchen angenommen worden. Gleichwohl wurde die Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen in einem Kurzbericht an das Parlament vom 9.4.2010 verneint.
„Es bleibt zumindest fraglich, ob Anfang 2010 mit der angemessenen Akribie hinsichtlich möglicher Ansprüche recherchiert wurde,“ so Reimund Butz dazu. Auf erneuten Antrag der FWG im November wurde jetzt das oben bereits erwähnte Gutachten vorgelegt.
Offen sind nach wie vor die Prüfungen hinsichtlich der Schadenersatzforderungen gegenüber Peter Walter im Zusammenhang mit dem Verkauf des Flugplatzes Egelsbach und dem Bau der Internationalen Schule.
„Der dem Kreis durch den Ex-Landrat entstandene Schaden ist weder materiell noch ideell jemals zu beheben. Aber wir müssen alle realistischen Chancen nutzen, um die Machenschaften eines Wahlbeamten, der eigenmächtig gemacht hat, was er wollte, aufzuklären und zu ahnden“, so Reimund Butz abschließend.
Chronik zu den Geldanlagen der KVBG / Stand: Dez 2011