29.08.2006 | Rubrik: Presse | Thema: Umwelt / Natur | Stichwort: Naturschutzgesetz
Zur geplanten Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes: Zukunft für den Äppelwoi!
Grüne fordern Abgeordnete auf, ihre Zustimmung zu verweigern
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen fordert die Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Offenbach auf, dem Entwurf zur Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) ihre Zustimmung zu versagen. „Wer das Grundgesetz und die Hessische Verfassung ernst nimmt, darf diesem Entwurf nicht zustimmen“, betont Hans-Peter Bicherl, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion, „wir appellieren an den Abgeordneten Rüdiger Herrmanns und an den Minister Volker Hoff, NEIN zu sagen!“
Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf vom Mai 2006 sieht massive Verschlechterungen für den Natur- und Landschaftsschutz in Hessen vor. So sollen unter anderem der gesetzliche Schutz für Streuobstwiesen, Alleen, Feldgehölze, Hohlwege und Trockenmauern im Außenbereich entfallen und 15 Landschaftsschutzgebiete aufgelöst werden. Gerade Streuobstwiesen gehören nicht zuletzt im Kreis Offenbach zu den charakteristischen Biotopen und Kulturlandschaftselementen.
„Die Axt an der Streuobstwiese heißt auch, dem hessischen Nationalgetränk die Grundlage zu entziehen“, betont Hans-Peter Bicherl dazu, „es ist absurd, einerseits mit „Laptop und Appelwoi“ für Hessen zu werben und – wie im Kreis Offenbach – stolz auf die Regionalschleife der Hessischen Apfelweinroute zu verweisen und gleichzeitig dem Apfelwein die Grundlage zu entziehen.“
Erlangte der Entwurf in Hessen Gesetzeskraft, würden für mehr als 300 Hektar Fläche künftig der Schutzstatus entfallen: Der Verbrauch von Flächen wäre erleichtert, ohne Zustimmung der Fachleute aus den Naturschutzbehörden könnte gebaut, Zäune aufgestellt und Aufschüttungen vorgenommen werden. Motorsportveranstaltungen müssten künftig nur noch mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden.
„Ohne Zweifel wäre das eine Perspektive zum Schaden für Natur und Menschen“, so Hans-Peter Bicherl weiter dazu. „Seit Beginn der Regierung Koch wird in Hessen eine Offensive gegen den Naturschutz gefahren: Unter dem Deckmantel von Anpassung an EU- und Bundesrecht sowie Bürokratieabbau will die CDU den Schutz von Natur und Landschaft den wirtschaftlichen Interessen unterordnen und den Naturschutz in die Bedeutungslosigkeit verbannen. Mit einer Verweigerung ihrer Zustimmung hätten die Abgeordneten es in der Hand, diesen unsäglichen Prozess zu stoppen!“
Erst jüngst hat sich die Bundeskanzlerin anlässlich eines Festaktes „100 Jahre Naturschutz als Staatsaufgabe“ besorgt gezeigt: „Wir berauben uns unserer eigenen Lebensgrundlagen, wenn da nicht etwas passiert. Wir müssen es schaffen, den Rückgang der biologischen Vielfalt deutlich zu verringern. Das ist eine große Aufgabe“, betonte Angela Merkel.
„Die Hessische Landesregierung hat da offensichtlich nicht hingehört“, so Hans-Peter Bicherl abschließend, „der Gesetzentwurf gehört in den Papierkorb!“


