23.01.2007 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales, Verschiedenes | Stichwort: Kinder
Förderung von Sport- und Freizeitanlagen
Antrag zur Kreistagssitzung am 14. Februar 2007
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die Richtlinien des Kreises Offenbach betreffend dem Bau von Sport- und Freizeitanlagen mit folgendem Ziel zu modifizieren:
Sport- und Freizeitvereinen wird zukünftig zum Bau von Sport- und Freizeitanlagen eine Kreisbeihilfe dann gewährt, wenn die Sport- oder Freizeitanlage von überörtlicher Bedeutung ist – insbesondere im Sinne der Kinder- und Jugendarbeit.
Begründung:
Um die Belastung der Kommunen nicht durch weiter steigende Kreisumlagen zu erhöhen, ist zu prüfen, an welchen Stellen kreisseitig finanzielle Unterstützung gewährt wird, die rein örtliche Belange betreffen, d.h. nicht § 2 der HKO entsprechen: „(...) Sie sollen sich auf diejenigen Aufgaben beschränken, die der einheitlichen Versorgung und Betreuung der Bevölkerung des ganzen Landkreises oder eines größeren Teils des Landkreises dienen.“
Davon ausgehend sollte sich die finanzielle Unterstützung von Baumaßnahmen von Vereinen auf solche beschränken, die überörtliche Bedeutung haben. Der Kreis sollte nicht „Geld einsammeln, um es dann wieder zu verteilen“, sondern die Verantwortung bei den Kommunen belassen, wo es sinnvoll ist.
Nach den geltenden Richtlinien des Kreises zur Förderung von Sport und Freizeit unterstützt der Kreis den Bau von Sport- und Freizeitanlagen. Die Kreisbeihilfe beträgt in der Regel 10% der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten.
Die Zuschüsse für die Vereine sollen im Haushaltsjahr 2007 136.000 Euro betragen. Der Gesamtbedarf wird mit 1.351.274 Euro angegeben, wovon 847.274 Euro bisher bereitgestellt wurden.
Diese Haushaltmittel können damit zukünftig vermindert werden.