14.08.2018 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales | Stichwort: Kinder, Kinderarmut
Kommunaler Aktionsplan Klimaschutz
Antrag zur Kreistagssitzung am 5. September 2018
Beschlussempfehlung:
- Der Kreisausschuss wird aufgefordert, den Beschluss hinsichtlich der Information des Fachausschusses „Umwelt, Energie, Verkehr und Planung“ (DS 0132/2016 vom 28.9.2016) umfassend nachzukommen.
- Ausgehend von den Erkenntnissen aus den Entwicklungen hinsichtlich Extremwetterereignissen in den Bereichen der Landwirtschaft, des Gesundheitsschutzes, des Katastrophenschutzes, des Hochwasserschutzes, des Naturschutzes sowie der Brandbekämpfung soll zusammen mit den Kommunen des Kreises ein Maßnahmenkatalog / Aktionsplan zur Eindämmung von Extremwetterereignissen erarbeitet werden.
- Insbesonder soll der Aktionsplan folgende Maßnahmen umfassen:
- zusätzliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zu Starkregenereignissen in der Verantwortung als untere Behörde für den Katastrophenschutz und als Träger öffentlicher Belange,
- zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich Hitzeperioden wie z. B. Begrünung
- Maßnahmen zur Bodenentsiegelung auf kreiseigenen Flächen,
- Maßnahmen zum Flächenschutz / Frischluftschneisen als Träger öffentlicher Belange,
- Maßnahmen zur gesundheitlichen Vorsorge soweit eigene Zuständigkeit gegeben ist,
- eine Studie zu den Auswirkungen auf den Naturschutz im Kreis Offenbach und mögliche Folgemaßnahmen.
- Der Kreistag soll jährlich über die Fortschritte der Arbeit informiert werden.
Begründung:
Am 28.9.2016 hat der Kreistag in Änderung eines Antrags betr. „Kommunaler Reaktionsplan Klimaschutz“ folgenden Beschluss gefasst:ṕ>
„Der Kreisausschuss wird gebeten, nach den Extremwetterereignissen insbesondere in diesem Jahr, im Fachausschuss „Umwelt, Energie, Verkehr und Planung“ ausführlich zu berichten, in welchen Bereichen der Kreis Offenbach (z.B., Katastrophenschutz Gesundheitsvorsorge, Naturschutz, Hochwasserschutz, Flächenschutz), Zuständigkeiten hat sowie ob und ggf. welche konkreten Maßnahmen bereits mit Blick auf solche Klimaextreme ergriffen worden oder geplant sind.
Dabei soll auch die Zusammenarbeit mit den Kommunen, mit Forstbehörden, den Vertretern der Landwirtschaft, den Feuerwehren und anderen Katastrophenschutzbehörden einbezogen werden.“
Diesem Beschluss ist der Kreisausschuss bisher nicht umfänglich nachgekommen.
Gleichzeitig haben sich die Extremwetterereignisse fortgesetzt. Von daher besteht dringender Handlungsbedarf über die Berichterstattung hinaus.
Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um das innerstädtische Leben bei anhaltenden Hitzeperioden erträglich zu halten und Schäden durch Starkwetterereignisse einzudämmen. Hochwasserschutz durch Fließgewässerrenaturierung und Retentionsflächen gehört genauso dazu wie Baumpflanzungen/ Begrünungen und Maßnahmen gegen Starkregenereignisse in den innerörtlichen Bereichen oder ein Netz von Frischluftschneisen. Darüber hinaus gilt es, die gesundheitliche Vorsorge zu verstärken. Der Kreis Offenbach soll in Kooperation mit den Kommunen ein Rahmenkonzept zur Anpassung an den Klimawandel initiieren - unter Mitwirkung von Gefahrenabwehr und Gesundheitszentrum, Umwelt- und Baubehörden, Forst, Landwirtschaft usw.
Dazu der deutsche Landkreistag:
„Der Kreis hat mit seinen vorhandenen Strukturen gute Ausgangsvoraussetzungen. Gleichwohl bedarf es weiterer Anstrengungen, um die innerstädtische Lebensqualität zu erhalten und zu schützen. Angesichts der Prognosen gilt es, keine Zeit zu verlieren.
Der fortschreitende Klimawandel, neue Gefahrenquellen wie der internationale Terrorismus oder die zunehmende Komplexität technischer Anlagen und Infrastrukturen lassen befürchten, dass Leben und
Gesundheit von Menschen, ihr privates Eigentum und öffentliche Einrichtungen auch in Zukunft immer wieder von Katastrophen bedroht sein werden. Die Sicherstellung eines effizienten Katastrophenschutzes ist deshalb eine Aufgabe von existenzieller Bedeutung.
Eine besondere Rolle kommt dabei den Landkreisen zu. Sie sind – ebenso wie die kreisfreien Städte – als Träger der Katastrophenschutzbehörden unmittelbar für die Bekämpfung von Katastrophen zuständig. Dies hat sich bewährt. Die Zuständigkeit der Landkreise für den Katastrophenschutz erlaubt ein sofortiges und erfolgreiches Handeln vor Ort, das sich auf die aus eigener Erfahrung gewonnene Kenntnis der örtlichen und regionalen Gegebenheiten stützen kann. Neben der Feststellung des Katastrophenfalles als solchem obliegt ihnen die einheitliche Lenkung der Abwehrmaßnahmen einschließlich des Einsatzes der Einheiten und Einrichtungen. Bereits im Vorfeld von Katastrophen sind deshalb mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren – etwa hochwassergefährdete Wasserläufe oder Industriebetriebe, die Gefahrenstoffe freisetzen könnten. Zu den organisatorischen Vorbereitungen zählt auch der Aufbau einer wirkungsvollen Führungsorganisation, um im Ernstfall die Gesamtleitung zu übernehmen und den Einsatz zu koordinieren.
Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist eine angemessene Ausstattung des Katastrophenschutzes. Insoweit sind in erster Linie die Länder gefordert, denen das Grundgesetz die Kompetenz für den Katastrophenschutz zugewiesen hat. Aber auch der Bund darf sich nicht aus der finanziellen Verantwortung für den Bevölkerungsschutz zurückzuziehen.
Mit diesem Papier, das vom Präsidium des Deutschen
Landkreistages in seiner Sitzung vom 17.9.2008 beschlossen wurde, wollen wir die Rolle der Landkreise im Katastrophenschutz verdeutlichen. Damit soll zugleich ein Beitrag zur aktuellen Diskussion über Neuordnungen im Katastrophenschutz geleistet werden.“
Berlin, im September 2008
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
des Deutschen Landkreistages