15.01.2013 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales, Verschiedenes | Stichwort: Glücksspielsucht, Spielhallengesetz
Umsetzung des hessischen Spielhallengesetzes
Antrag zur Kreistagssitzung am 6. Februar 2013
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird gebeten, bis zur Sitzung des Kreistages am 20. März 2013 einen Bericht zur Umsetzung und Überwachung des hessischen Spielhallengesetzes vorzulegen, der insbesondere auf folgende Fragen eingeht:
- Wie viele Spielhallen gibt es im Kreis Offenbach in welchen Kommunen?
- Welche personellen Kapazitäten stehen in den einzelnen Kommunen zur Überwachung des Spielhallengesetzes zur Verfügung?
- Welche personellen Kapazitäten wären notwendig, um die Überwachung zu gewährleisten?
- Welche Steuersätze zur Spielautomatensteuer werden in den einzelnen Kommunen des Kreisgebietes erhoben? In welchen Kommunen wird keine Spielautomatensteuer erhoben?
- In welchen Kommunen des Kreises Offenbach wurden Spielhallensatzungen erlassen?
- Welche Möglichkeiten sieht der Kreisausschuss, künftig die Überwachung des Spielhallengesetzes zu unterstützen?
Der Bericht soll im Fachausschuss vorgestellt werden.
Begründung:
Am 28.6.2012 ist das neue hessische Spielhallengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz schränkt u.a. die Namensgebung der Spielhallen und die Öffnungszeiten ein, fordert von Betreibern ein Sozialkonzept und die Aufklärung über Gewinnchancen sowie die Einrichtung eines Sperrsystems.
Von Experten wird nach einem halben Jahr Erfahrung kritisiert, dass das Gesetz nur unzureichend überwacht wird und es offenbar am politischen Willen fehle, Glücksspiel unattraktiv zu machen.
Der wachsenden Zahl der Spielsüchtigen könne nicht ausreichend geholfen werden(vgl. dazu OP 31.12.12).
Jeden Monat werden in hessischen Spielhallen 18.489.491,72 € verspielt (Quelle: Suchthilfezentrum Wildhof). Für die Überwachung des Gesetzes sind die Kommunen verantwortlich. Der Kreis trägt als Jugendhilfeträger Verantwortung für die Hilfe für die steigende Zahl der Süchtigen.


