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19.03.2013 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales | Stichwort: Kifög, Kinder

Resolution:
Kein Qualitätsabbau in den Kindertagesstätten

Dringlichkeitsantrag zur Kreistagssitzung am 20. März 2013

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag Offenbach lehnt den von der Hessischen Landesregierung vorgelegten Entwurf des Kinderförderungsgesetzes in der jetzt vorliegenden Form ab. Das Gesetz steht in vielen Teilen im Widerspruch zur Praxis der bisherigen guten und pädagogisch sinnvollen Arbeit der Kindertagesstätten im Kreis Offenbach.

Um die Qualität der Arbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen nicht zu verschlechtern, fordert der Kreistag den Kreisausschuss auf, in der anstehenden parlamentarischen Beratung über die kommunalen Spitzenverbände, die Fachverbände und auch gegenüber dem Sozialministerium darauf hinzuwirken, dass der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes zurückgenommen und umfassend überarbeitet wird.

Das betrifft besonders die Gruppengrößen, die Qualifikation, Fortbildung und Arbeitsbelastung der Beschäftigten sowie die angemessene anteilige Finanzierung der Betreuungseinrichtungen durch das Land Hessen.
Das geplante Kinderförderungsgesetz würde die Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen nachteilig verändern. So ist zu befürchten, dass die Einführung von „Fallpauschalen“ für die betreuten Kinder von Betreuungsmittelwerten in der Berechnung der Anwesenheitszeiten und die Erhöhung des möglichen Anteils von Nicht-Fachkräften eine rein wirtschaftliche Betrachtungsweise der Kinderbetreuung zur Folge hätte. Nur große Gruppen würden sich rechnen: bis zu 16 Kinder im U3-Bereich und 25 Kinder im Kindergartenbereich.

Es lohnten sich nur solche Öffnungszeiten, in denen möglichst alle Kinder anwesend sind. Kleine Gruppen und lange Öffnungszeiten, etwa bis 17 Uhr, würden unwirtschaftlich oder müssten anderweitig finanziert werden.
Zur Abfederung des Kostendrucks steht zu befürchten, dass vermehrt mit nicht pädagogisch ausgebildetem Personal gearbeitet wird. Außerdem wird sich die anteilige Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen durch das Land Hessen reduzieren.

Der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes wird auch zu weiteren Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten führen, denn es sind zu geringe Ausfallzeiten für Krankheit und Fortbildung vorgesehen. Der Aufwand für Leitungsfunktionen, pädagogische Vor- und Nachbereitung ist nicht berücksichtigt, und die zu erwartende Steigerung der Gruppengrößen führt zu Mehrbelastung in der Betreuung und in der Arbeit mit Eltern.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus nur unzureichend Regelungen über die finanziellen und personellen Mehrbedarfe für Inklusion und für Kinder mit erhöhtem Förderungsbedarf. Auch das wäre ein Rückschritt angesichts der EU-Behindertenrechtskonvention und der bisher auf diesem Gebiet geleisteten erfolgreichen Arbeit in den Betreuungseinrichtungen des Kreises.


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