08.08.2018 | Rubrik: Anfragen | Thema: Umwelt / Natur | Stichwort: Gewässer, Wasser
Wasserschutz
hier: Schutz von Gewässer-Randstreifen
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) müssen die Gewässer seit 2015 in einem guten ökologischen Zustand sein. In Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung bis 2027 möglich. Hessenweit erreichen knapp 5% der Gewässer einen guten ökologischen Zustand.
Zur Verbesserung der Wasserqualität von Oberflächengewässern, muss gemäß einer Novellierung des hessischen Wassergesetzes ein Abstand von 4m Breite eingehalten werden. Bisher galt in Hessen ein Abstand von 1 Meter.
Auf diesen so genannten Randstreifen dürfen keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel eingebracht werden. Um den Eintrag von Pestiziden in die Gewässer zu mindern, ist auch das Pflügen dieser Randstreifen entsprechend untersagt. Ab 2022 gelten diese Regelungen verbindlich.
Wir fragen dazu:
- Werden im Rahmen der Bachschauen Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen WRRL festgestellt. Wenn ja, welche? Und was wird dagegen unternommen?
- Welche Oberflächen- und Fließgewässer im Kreisgebiet erreichen den vorgeschriebenen „guten ökologischen Zustand“ derzeit noch nicht?
- Welche „Eintragsquellen“ sind hauptsächlich als Verursacher von Belastungen bekannt?
- An welchen Oberflächen- und Fließgewässer im Kreisgebiet gibt es die Problematik der Bewirtschaftung im Randbereich?
- Gibt es Gewässerrandstreifen, die von Kommunen aufgekauft wurden?
- Gibt es Gewässerrandstreifen, deren Aufkauf im Sinne des Wasserschutzes sinnvoll wäre?
- Durch welche Maßnahmen wird der Kreis unterstützend tätig, um die Wasserqualität der Oberflächen- und Fließ-Gewässer im Kreisgebiet zu verbessern?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Wagner