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24.06.2014 | Rubrik: Anträge | Thema: Umwelt / Natur | Stichwort: Kläranlagen, Wasser

Kläranlagen im Kreisgebiet

Antrag zur Kreistagssitzung am 16. Juli 2014

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss wird aufgefordert, einen schriftlichen Bericht über den Bestand der Reinigungs-/Klärstufen und die Überwachungswerte aller Kläranlagen im Kreisgebiet vorzulegen und die benötigten Daten bei den entsprechend zuständigen Stellen einzuholen. Der Bericht soll auf folgende Punkte eingehen:

  1. Wohin entwässern die jeweiligen Anlagen?
  2. Welche Reinigungsstufen sind in den Anlagen derzeit im Bestand (im Betrieb)?
  3. Durch welche Maßnahmen wird die organische Belastung des Abwassers reduziert (Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination u.s.w.)?
  4. Welche Reinigungsleistung/Eliminationsraten (in Prozent) erreichen die Anlagen in Bezug auf die jeweiligen Parameter?
  5. Wie hoch ist die mittlere, jährliche Phosphor-Konzentration (der mittlere P-Wert: mg/l) im Ablauf der Kläranlagen?
  6. Wohin wird der Klärschlamm entsorgt?
  7. Welche Arzneimittel werden im Abwasser nachgewiesen?
  8. Welche Maßnahmen zur Elimination von Arzneimitteln zum Schutz der Gewässer (Oberflächengewässern/Grundwasser) in Planung/vorgesehen?
  9. Welche Sanierungsmaßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien wurden ergriffen?
  10. Regelmäßige Berichterstattung im Umweltausschuss über den jährlich abzugebenden Eigenkontrolldaten-Bericht der kommunalen Kläranlagen, für die die untere Wasserbehörde zuständig ist.

Begründung:

Kläranlagen leisten einen enormen Beitrag zum Schutz der Oberflächengewässer und auch des Grundwassers. Mit entscheidend ist dabei der Ausbauzustand der Kläranlagen. Kommunale Abwässer transportieren zunehmend Frachten und Substanzen, die in den Kläranlagen entweder nicht ausreichend oder überhaupt nicht gefiltert werden. So belasten z.B. Reinigungsmittel, Medikamente, Pflanzenschutz- und -behandlungsmittel sowie andere Stoffe über die Kläranlagen die Gewässer. Die technischen Standards in den jeweiligen Kläranlagen sind allerdings unterschiedlich und beeinflussen durch die Einleitung der Abwässer unmittelbar die Gewässerqualität und die Gewässergüte vor Ort. Die Abgeordneten des Kreistages als Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger haben ein maßgebliches Interesse an einem guten Zustand der Flüsse und Bäche und des Grundwassers in unserer Region und sollten deshalb auch über den Zustand der Kläranlagen, beziehungsweise die Belastungsfaktoren informiert sein.
Die Untere Wasserbehörde ist zuständig für die Überwachung und Kontrolle von Kläranlagen kleiner Kommunen (< 20.000 EW) für größere Kläranlagen ist die Obere Wasserbehörde zuständig. Im Kreisgebiet ist die Untere Wasserbehörde somit zuständig für die Überwachung und Kontrolle der Kläranlagen Hainburg/Hainstadt und Hainburg/Klein-Krotzenburg.

HLUG: Liste der Kläranlagen


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