23.09.2015 | Rubrik: Anfragen | Thema: Umwelt / Natur | Stichwort: Bachschauen
Bachschauen
hier: Schaukommissionen nach § 69 HWG
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
§ 69 des Hessischen Wassergesetzes lautet:
(1) Bei den Wasserbehörden sollen Schaukommissionen gebildet werden, die die Wasserbehörden durch Schauen der natürlich fließenden oberirdischen Gewässer und der Wasserschutzgebiete (Gewässerschau) unterstützen. Für die Schaukommissionen gelten die Rechte und Pflichten nach § 71. Beim Schauen der oberirdischen Gewässer ist auch der Zustand der Gewässerrandstreifen und der Überschwemmungsgebiete mit einzubeziehen.
Schäden sind auszugleichen; für die Entschädigung gelten die §§ 96 bis 98 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend.
(2) Die Schaukommissionen setzen sich aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der unteren Wasserbehörde, der Behörde für den Bereich Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft und
- bei oberirdischen Gewässern
aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der unteren Naturschutzbehörde und des örtlich zuständigen Gemeindevorstands oder des Verbandsvorstands, soweit die Unterhaltung einem Verband obliegt, - bei Wasserschutzgebieten
aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter des Wasserversorgungsunternehmens, des örtlich zuständigen Gemeindevorstands und der Gesundheitsbehörde
zusammen. Einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2816), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163), anerkannten Vereinigungen, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Hessischen Bauernverbands ist die Teilnahme an den Gewässerschauen zu ermöglichen.
Weitere Dienststellen können hinzugezogen werden.
Wir fragen dazu:
- Welche Vertreterinnen und Vertreter sind Mitglied der Schaukommission im Kreis Offenbach?
- Wie oft fanden Bachschauen bisher an welchen Gewässern statt?
- Sind bereits weitere Bachschauen geplant? Wenn ja: wo?
- Was sind die Ergebnisse der Besichtigungen? Welche Konsequenzen folgen daraus für die Bacheigentümer und Anrainer?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bicherl