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26.11.2014 | Rubrik: Anfragen | Thema: Verschiedenes | Stichwort: PPP

PPP (Nachfrage zu A 213 vom 1.10.2014)

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Antwort vom 30.10.2014 auf Anfrage A 213 antwortet der Kreisausschuss auf die Frage nach den lt. Beschluss des Kreistages einzusetzenden Sondermitteln zur Verringerung des Schuldendienstes:

„Soweit die avisierten Mittel von der KVBG nicht gezahlt werden konnten, mussten diese vom Kreis Offenbach selbst aufgebracht werden.
Da dies von der KVBG vor der jeweiligen Haushaltsplanung mitgeteilt wurde, konnte die Nichtzahlung auch entsprechend in der Haushaltsplanung durch den Kreis Offenbach berücksichtigt werden.
Selbst wenn die KVBG hätte zahlen können, wäre dies eine steuerpflichtige Gewinnabführung und damit aus heutiger Sicht vermutlich unrentabel gewesen.

Der Kreistag hatte in den Sitzungen im Mai (Los West) und Oktober 2004 (Los Ost) jeweils beschlossen:
„(...) Sondermittel der KVBG mit jeweils 532.500 € für die Jahre 2005–2019 und mit 10.650.000,00 € einmalig im Jahre 2010, insbesondere zur Verringerung des Schuldendienstes Schulen, nach Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen einzusetzen.

Dem Kreistag war zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt worden, dass die Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen ein negatives Ergebnis ergeben hatte.

Wir fragen dazu:

  1. Welche Steuern in welcher Höhe wären fällig geworden?
  2. Seit wann ist dieses Ergebnis der Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen dem Kreisausschuss bekannt?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Reimund Butz


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