28.11.2007 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales, Verschiedenes | Stichwort: SGB II
SGB II
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
- Prüfung durch das BMAS
Auf Anfrage A 056 vom 11.1.07 wurde vom Kreisausschuss geantwortet: „Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass dem Kreistag gegenüber keine Verpflichtung besteht, den erwarteten Prüfbericht des BMAS dort vorzulegen (...)“
Im Hinblick auf eine seriöse Haushaltsberatung halten wir es jedoch zum Einen für geboten, den Prüfbericht den Gremien des Kreises nicht vorzuenthalten und zum Anderen die Beantwortung folgender Fragen für unabdingbar.Wir fragen dazu:
- Liegt zwischenzeitlich der abschließende Prüfbericht des BMAS vor?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wurden die bei der Kommserve gezahlten Geschäftsführungsgehälter anerkannt?
- Wurden die von der Kommserve angegebenem Overheadkosten anerkannt?
- Wurden die Kosten für Beratungsleistungen zur Umsetzung SGB II in vollem Umfang anerkannt?
- Wenn nein: In welcher Höhe müssen Kosten vom Kreis getragen werden, da der Bund nicht in erwarteter Weise dafür aufkommt?
- KDU
Die Kosten der Unterkunft wurden bisher in Höhe von 31,2 % vom Bund getragen Künftig ist davon auszugehen, dass nur noch 28,6 % übernommen werden.- Wie hoch waren die vom Bund nicht übernommenen Kosten in den Jahren 2005, 2006, und 2007 tatsächlich?
- Mit welcher Kostensteigerung ist aufgrund der zukünftigen Regelung zu rechnen?
- Verwaltungskosten
- In welcher Höhe / mit welchem Prozentsatz hat der der Bund den Eigenanteil der Verwaltungskosten für die einzelnen Jahre anerkannt?
- Sind Nachforderungen des Bundes zu erwarten? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Sozialversicherungen
- In welcher Höhe waren bzw. sind Nachforderungen aufgrund der erfolgten Prüfung der Rentenversicherungsträger zu zahlen?
- Wurden Säumniszuschläge fällig? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Sind die Prüfungen abgeschlossen oder werden noch Prüfungen von Krankenkassen erwartet?
- Wenn ja: In welcher Höhe sind voraussichtlich Nachzahlungen zu leisten?
- In welcher Höhe sind voraussichtlich Säumniszuschläge zu leisten?
- Welche Anteile der Nachzahlungen und Säumniszuschläge werden vom Bund finanziert? Welche hat der Kreis zu tragen?
- Verwaltungsvorschriften zur Vereinheitlichung
Ab 1.4.08 beabsichtigt der Bund, Verwaltungsvorschriften zur Vereinheitlichung für die Optionskommunen zu erlassen.
Ist bereits heute absehbar, welche Veränderungen sich dadurch für die Aufgabenwahrnehmung im Kreis ergeben?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Reimund Butz