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25.10.2007 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales, Verschiedenes | Stichwort: Flüchtlinge, Gentest

Gentests für Flüchtlinge

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Berichten in mehreren Presseorganen (u.a. FR vom 22. Oktober 2007) verlangen Ausländerbehörden in Hessen im Gegensatz zu denen anderer Bundesländer Gen-Tests im Falle von Anträgen zu Familienzusammenführung. Damit bilden Ausländerbehörden eigene Regeln zur Familienzusammenführung.

Wir fragen dazu:

  1. Wurden auch von der Ausländerbehörde des Kreises Offenbachs Gentests bei Anträgen zur Familienzusammenführung verlangt?
  2. Wenn ja, in wie vielen Fällen?
  3. Wenn ja, seit wann?
  4. Wenn ja, für Menschen aus welchen Ländern?
  5. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden Anträge zur Familienzusammenführung aufgrund verlangter, aber nicht durchgeführter Gentests abgelehnt?

Mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der 4-Wochen-Frist nach § 21 der Geschäftsordnung.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Andrea Wacker-Hempel


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