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04.09.2008 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales, Verschiedenes | Stichwort: Hartz IV

SAT 1 Serie `Gnadenlos gerecht´

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Fernsehserie wird mehrfach kolportiert, dass durch das Fahndungsduo etwa 750.000 € p.a. eingespart würden.

Wir fragen dazu:

  1. In wie vielen Fällen konnte seit wann bisher durch das Ermittlungsduo tatsächlich gerichtsfest Hilfemissbrauch nachgewiesen werden?
  2. Wie wird die genannte Summe von eingesparten 750.000 € errechnet? Ist das die Summe der Leistungen, die aufgrund der Ermittlungen zurückgezahlt werden soll? Oder ist das die Summe der Leistungen, die aufgrund der Ermittlungen nicht mehr ausgezahlt wird?
  3. In welcher Höhe sind p.a. Personalkosten und Personalnebenkosten für das Ermittlungsduo entstanden?
  4. Gehen oder gingen die Personalkosten für die Ermittlungen in die Verwaltungskosten ein, die für die SGB-Leistungen mit dem Bund abgerechnet werden?
  5. In welcher Höhe sind im gleichen Zeitraum Spesen für Fahrten / Reisen und Unterkunft entstanden?
  6. Sind die Ermittlungen im Ausland in Absprache mit den örtlichen Behörden erfolgt? Wenn ja, in welcher Form?
  7. Hätte z.B. die „Ermittlung“ der Wohnung in Italien (Folge am 27.8.08) kostengünstiger über Behörden bzw. eine Anwaltskanzlei erfolgen können?

In den gesendeten Aufnahmen werden HilfeempfängerInnen mehrfach offen und unverpixelt gezeigt. Durch das Ermittlerduo werden den HilfeempfängerInnen gegenüber Bedarfe gewährt und verweigert.

  1. Gab es Beschwerden von Seiten der HilfeempfängerInnen aufgrund der Filmaufnahmen? Wenn ja, welcher Art?
  2. Wenn ja: zu welchem Zeitpunkt sind diese beim Kreis eingegangen und wie ist man damit verfahren worden? Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
  3. Ist dem Kreisausschuss bekannt, ob alle gefilmten Personen ausdrücklich ihre Einwilligung zu den Aufnahmen sowie der Ausstrahlung gegeben haben? Sind die Einwilligungen nachvollziehbar, d.h. in schriftlicher Form ergangen? Gab es die Möglichkeit, im Nachhinein von der Einwilligung zurückzutreten? Wenn ja, wurde davon Gebrauch gemacht?
  4. Welchen dienstlichen Auftrag hat das Ermittlungsduo von Seiten des Dezernats des Landrats?
  5. Gibt es Probleme hinsichtlich der Zuständigkeiten bei der Bewilligung bzw. Nichtgewährung von Bedarfen? Wenn ja, wie wurden diese inzwischen geklärt?
  6. Erfolgte in den Fällen der Gewährung bzw. Nichtgewährung durch das Duo eine Absprache mit den zuständigen FallmangerInnen bzw. LeistungsgewährerInnen?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Reimund Butz


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