03.04.2007 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales | Stichwort: Hartz IV, Kinder
Hartz IV Kiefernorthopädische Behandlungen von Kindern / Zahnspangen
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Kinder von Personen, deren Eltern Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, werden in Darmstadt im Rahmen des § 73 SGB XII Darlehen in Höhe des Eigenanteils an den Behandlungskosten bei kiefernorthopädischen Behandlungen / Zahnspangen übernommen. Nach erfolgreicher Behandlung wird dies von den Krankenkassen erstattet.
Wir fragen dazu:
- Werden auch für Kinder im Kreis Offenbach entsprechende Darlehen gewährt?
- Wenn nein, werden Hilfen in solchen Fällen auf anderer Basis gewährt?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Arbeitsmarktreform.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus-Uwe Gerhardt


