26.02.2013 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales | Stichwort: Kinder, Kinderbetreuung, Tagespflege
Betreuung von Tagespflegekindern:
Einführung von gestaffelten Kostenbeiträgen
Antrag zur Kreistagssitzung am 20. März 2013
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die am 10.2.2010 durch den Kreistag beschlossene „Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Kreis Offenbach“ zu modifizieren und gestaffelte Kostenbeiträge für Eltern/Elternteile für die Betreuung von Tagespflegekindern zu implementieren. Die Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Personen in der Familie ist zu berücksichtigen.
Dazu soll in Kooperation mit den Kommunen geprüft werden,
- ob die Staffelungsstufen denjenigen der Kommunen, die die Staffelung von Kindergartengebühren planen, angepasst werden können,
- ob Einsparungen durch die gemeinsame Anschaffung von notwendiger Software mit den Kommunen erzielt werden kann.
Die Ergebnisse der Prüfung sollen im zuständigen Fachausschuss zeitnah mitgeteilt werden.
Begründung:
Die Finanzierung der Tagespflege erfolgt zwischen Eltern, Kreis und Kommunen.
Der Kreis Offenbach erhebt für die Inanspruchnahme von Tagespflege von Eltern/Elternteilen einen pauschalierten Kostenbeitrag pro Stunde, der sich für das zweite und jedes weitere Kind, das gleichzeitig betreut wird, um 50% reduziert. Dieser Kostenbeitrag kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Derzeit beträgt der Elternbeitrag pro Kind und Stunde 1,17 €.
Beispielhaft für die einkommensabhängige Erhebung des Kostenbeitrags kann die Satzung des Kreises Groß-Gerau sein:
Lt. dieser Satzung steigt der elterliche Beitrag über 4 Stufen: beispielsweise wird bei einer Betreuungszeit von täglich 7-8 Stunden und einem Jahresnettoeinkommen bis zu 15.000€ monatlich 0.00€ festgesetzt, bei einem Jahresnettoeinkommen von bis zu 30.000€ monatlich 121,00€, bei einem Jahresnettoeinkommen von bis zu 45.000€ monatlich 242,00 und bei einem Jahresnettoeinkommen über 45.000€ monatlich 485,00€.
Ein gestaffelter Elternbeitrag ist gerechter und wird den Kreis voraussichtlich entlasten.