10.09.2013 | Rubrik: Presse | Thema: Schule / Bildung, Soziales | Stichwort: Inklusion, Teilhabeassistenz
Teilhabeassistenzen:
Behördenwillkür in der Kreisverwaltung?
Grüne verlangen Aufklärung
Reimund Butz
Foto: Uta MoslerMit einem Antrag für die Kreistagssitzung am 25. September 2013 verlangt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Aufklärung über die schwerwiegenden Vorwürfe, die der Verein IGEL-OF e.V. gegen den Kreis Offenbach erhebt. VertreterInnen des Vereins sollen zu der dem Kreistag vorgeschalteten Sitzung des Sozialausschusses am 16.9.2013 um 16.30h eingeladen werden und berichten.
„Sollten die Vorwürfe auch nur im Ansatz zutreffen, muss man tatsächlich von Behördenwillkür sprechen“, unterstreicht Fraktionssprecher Reimund Butz, „Dann muss das Verwaltungshandeln in diesem Bereich grundsätzlich hinterfragt und ggf. neu geordnet werden. Auf keinen Fall dürfen behinderte Kinder und deren leidgeprüfte Eltern zwischen den Mühlsteinen der Verwaltung zerrieben und die ihnen zustehende Hilfe verzögert oder verweigert werden.“
Hintergrund sind die zahlreichen Fälle, in denen nach Aussagen des Vereins IGEL-OF e.V. – Initiative Gemeinsam Lernen für Stadt und Kreis Offenbach – nach denen die Kreisverwaltung durch Nachforderungen und Rückfragen Eltern schikaniert oder sogar rechtswidrig handelt, indem Hilfen verweigert werden. So soll nach Angaben des Vereins die Teilhabeassistenz für Kinder mit Down-Syndrom und anderen geistigen Behinderungen regelmäßig vom Kreis verweigert werden, obwohl hier alle Urteile des Bundessozialgerichts eindeutig die Notwendigkeit der Hilfe untermauern.
In anderen Fällen wird von unzumutbar langen Bearbeitungszeiträumen berichtet oder es wird nach der Einschulung erst mal ein Erfahrungsbericht verlangt.
Der Verein hat die Fälle auch an das „Schwarzbuch Inklusion“ gemeldet.
Bereits in der Kreistagssitzung am 3. Juli diesen Jahres hatten die Grünen die Probleme bei den Teilhabeassistenzen für inklusive Beschulung mit einem Antrag auf die Tagesordnung gebracht: einstimmig war daraufhin die Aufforderung an das Land ergangen, endlich für rechtliche Klarstellung zu sorgen. (siehe dazu Pressetext vom 12.6.2013)
Nach Ansicht der Grünen kann sich der Kreis aber nicht darauf zurückziehen, dass dem Land hier zweifelsfrei Versäumnisse vorzuwerfen sind:
„Sollten sich andere Zuständigkeiten erweisen, so soll und muss der Kreis andere Kostenträger in Regress nehmen – eine Grundlage für die Verweigerung von Hilfen darf das nicht sein!“ betont Reimund Butz.
„Der Kreis als Jugendhilfeträger hat alles in seinen Möglichkeiten stehende für das Wohl der Kinder zu tun und eine Kindeswohlgefährdung zu verhindern“, so Reimund Butz abschließend, „Der Kreisausschuss ist verpflichtet, dies sicherzustellen und die Verwaltung entsprechend anzuweisen.“