25.04.2017 | Rubrik: Anträge | Thema: Finanzen, Schule / Bildung | Stichwort: Kommunales Investitionsprogramm, Schule
Verwendung von KIP II-Mitteln
Antrag zur Kreistagssitzung am 17. Mai 2017
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, umgehend mit der Planung für die Verausgabung der KIP II-Mittel zu beginnen. Dazu sollen konkrete Bauplanungen aufgenommen werden.
Dabei sollen folgende Kriterien Berücksichtigung finden:
- Priorität hat der Ausbau von Grundschulen für den Unterricht und die Infrastruktur für Ganztagsangebote wie z.B. der Ausbau der Konrad-Adenauer-Schule in Seligenstadt.
- Priorität hat auch der Neubau von Grundschulen bzw. Erweiterungsbauten bestehender Schulen in Kommunen mit starkem Bevölkerungszuwachs wie Langen, Dreieich-Sprendlingen, Neu-Isenburg.
Begründung:
Mit KIP II wird im Bundesprogramm ein Förderkontingent in Höhe von 685 € pro SchülerIn (75% Zuschuss und 25% Kofinanzierungsdarlehen) und im Landesprogramm 300 € pro SchülerIn (Land übernimmt 75% der Tilgung) zur Verfügung gestellt.
Daraus ergeben sich für den Landkreis Offenbach 22.545.432 €.
Derzeit sind nach Entwurf Sanierung, Umbau und Erweiterung der Schulinfrastruktur förderfähig. Neubauten und Ausstattungsinvestitionen sollen nach dem hessischen Antrag dazu kommen.
Voraussichtlich wird das Bundesgesetz im August 2017 verabschiedet. Der Förderzeitraum wird zeitlich begrenzt sein.