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11.06.2018 | Rubrik: Anträge | Thema: Schule / Bildung | Stichwort: Schule, Schulentwicklungsplan

TOP 4 / DS 0508/2018:
Schulentwicklungsplan

Änderungsantrag zur Kreistagssitzung am 20. Juni 2018

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag begreift Bildung als entscheidende Ressource für eine zukunftsfähige Entwicklung. Er setzt sich mit allen Kräften für ein zukunftsorientiertes, wohnortnahes, inklusives und modernes Bildungswesen in der Region ein.

Aufgrund steigender Bevölkerungsdaten in Folge von Verdichtung und zu erwartender Neubaugebiete im Kreisgebiet wird der Schulentwicklungsplan künftig im 2-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben.

Auf dieser Grundlage wird der Schulentwicklungsplan ergänzt bzw. folgende Punkte werden berücksichtigt:

  1. Dem Schulentwicklungsplan wird eine Prioritätenliste (inklusive eines Rankings mit Zeitschiene und Finanzierungsplan) für die nächsten 5 Jahre für den Bau von neuen Schulgebäuden an vorhandenen Standorten / neuen Schulstandorten vorangestellt.
  2. Die Fortentwicklungsplanungen für den Ausbau von Ganztagsschulen werden aufgenommen.
  3. Der geplante Rechtsanspruch für einen Schulbetreuungsplatz findet in der Planung Berücksichtigung. Es wird zukünftig darauf geachtet, dass es von der räumlichen Ausstattung her für alle Schüler*innen einer Schule möglich sein muss, das Mittagessen in einem akzeptablen Zeitraum im Rahmen des Stundenplans einzunehmen.
  4. Die Entwicklung von Vorklassen und Intensivklassen wird im Schulentwicklungsplan aufgenommen.
  5. Die Fortentwicklungsplanungen für den Ausbau der Schulsozialarbeit werden dem Schulentwicklungsplan angefügt.
  6. Beim Ausbau der Schullandschaft finden folgende Grundsätze Berücksichtigung:
    1. Um allen Kindern wohnortnah die freie Schulwahl zu gewährleisten, werden zukünftige Schulbauten grundsätzlich barrierefrei errichtet. Dabei ist auch auf Schallschutz und den Bau von Differenzierungsräumen zu achten.
    2. Verwaltungsräume, Lagerräumlichkeiten und Lehrer*innenzimmer / Lehrer*innenarbeitsplätze werden ausreichend eingeplant.
    3. Container / Modulbauten werden nur als Übergangs- und nicht als dauerhafte Lösung errichtet.
    4. Neue Schulgebäude werden grundsätzlich mit solar nutzbaren Dachflächen- und ausrichtungen errichtet.
    5. Im Schulentwicklungsplan wird ein Querbezug zum ÖPNV hergestellt. Erweiterungsplanungen bzw neue Standorte sollen in der ÖPNV-Planung Berücksichtigung finden. Entsprechende Daten werden im Schulentwicklungsplan ergänzt.

Darüber hinaus sollen folgende einzelne Schulstandorte in die unter 1) genannte Prioritätenliste bzw. folgende Präzisierungen eingefügt werden:

Begründung:

Die Begründungen ergeben sich aus den Anforderungen an eine zukunftsfähige Schullandschaft unter Berücksichtigung des hohen Bevölkerungszuwachses.


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