26.02.2013 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales | Stichwort: Kinderbetreuung, Kinderförderungsgesetz
„Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften - Hessisches Kinderförderungsgesetz“ (Kifög)
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
die hessische Landesregierung hat im Februar 2013 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Mindeststandards und Bedingungen für Kinderbetreuung regeln soll.
Wir fragen dazu den Kreisausschuss in seiner Eigenschaft als Träger der Jugendhilfe:
- Wie beurteilt der Jugendhilfeträger, dass die bisherige gruppenbezogene Personalberechnung durch eine kindbezogene Personalberechnung ersetzt werden soll? Welche Veränderungen wären dadurch in den Kindertagesstätten im Kreisgebiet zu erwarten?
- Wie beurteilt der Jugendhilfeträger die Betreuungsqualität, wenn die Gruppengröße bei unter 3jährigen, die bisher 8-10 Kinder umfasste, auf 16 ausgeweitet werden kann?
- Wie beurteilt der Jugendhilfeträger den geplanten Einsatz von Personen ohne Erzieherausbildung bis zu 20% des Personals?
- Wie beurteilt der Jugendhilfeträger, dass die maximal bezuschusste Betreuungszeit lt. dem Gesetzentwurf 42,5 Wochenstunden betragen soll? In wie vielen Kindertagesstätten im Kreis Offenbach würden damit die bisherigen Öffnungszeiten unterschritten? In welcher Höhe müßten die Kommunen – vorausgesetzt, die bisherigen Öffnungszeiten sollen beibehalten werden – mit zusätzlichen Kosten rechnen?
- Die Inklusion behinderter Kinder wird in dem Gesetzentwurf lediglich in einem Absatz angesprochen, der pro Monat eine Pauschale von „bis zu“ 195 € vorsieht. Weder bei den Gruppengrößen noch beim Personalbedarf wird Inklusion berücksichtigt. Wie beurteilt der Jugendhilfeträger diesen Ansatz? Welche Auswirkungen wären damit für die Entwicklung der Inklusion im Kreis verbunden?
- In welcher Größenordnung sollen die Kommunen durch die Herabsetzung der Standards durch dieses Gesetzesvorhaben entlastet werden?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Reimund Butz