24.08.2010 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales | Stichwort: Hartz IV, Verhütungsmittel
Armut darf Verhütung nicht verhindern
hier: Prüfung finanzieller Hilfen über Stiftungen / Fonds
Antrag zur Kreistagssitzung am 15. September 2010
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird gebeten zu prüfen und bis zur Kreistagssitzung am 3. November 2010 darüber zu berichten
- welche Möglichkeiten es gibt bzw. geben könnte, Verhütungsmittel / Sterilisationen für Menschen, die in den Einkommensgrenzen von SGB II bzw. SGB XII leben, über Stiftungsgelder (z.B. Miteinander leben) oder Fonds zu finanzieren,
- welche freien Träger im Kreisgebiet bereit wären, diesbezüglich zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
Begründung:
Die Finanzierung von sicheren Verhütungsmitteln / Sterilisationen ist für arme Menschen ein großes Problem: Krankenkassen übernehmen zwar die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, jedoch nicht die Kosten für Verhütungsmittel oder Sterilisationen Erwachsener. Während in Baden- Württemberg, Berlin und Brandenburg fast flächendeckend finanzielle Hilfe gewährt wird, wird sie in anderen Bundesländern abgelehnt.
In den Bundesländern, die finanzielle Hilfen gewähren, wird dies vielfach auch durch Stiftungen oder Fonds gewährleistet.
In Hessen finanzieren lt. Pro Familia rund ein Drittel der Gebietskörperschaften Verhütungsmittel für Hartz IV-Empfängerinnen.


