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18.05.2010 | Rubrik: Anträge | Thema: Finanzen | Stichwort: Verwaltung

Wirksame Kontrollmechanismen für die Verwaltung des Kreises

Antrag zur Kreistagssitzung am 30. Juni 2010

Beschlussempfehlung:

  1. Mit dem Ziel, eigenmächtiges Vorgehen einzelner Mitglieder des hauptamtlichen Kreisausschusses zukünftig zu vermeiden, wird der Kreisausschuss aufgefordert, die derzeit geltende Geschäftsordnung sowie die Budgetierungsrichtlinie und die Regularien des Verwaltungshandelns zu überprüfen und zu überarbeiten.
  2. Dem Kreistag soll zeitnah ein Maßnahmenkatalog vorgelegt werden, der eine Neuregelung bzw. Begrenzung der Kompetenzen und Befugnisse der hauptamtlichen Mitglieder des Kreisausschusses zur Einnahme und Ausgabe von Haushaltsmitteln umfasst.
    Bisherige Kontrollmechanismen zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung (Erfordernis des sog. Vier-Augen-Prinzips nach § 45 Abs. 2 HKO, Aufgaben des Fachdienstes Controlling und Revision usw.) sollen gegebenenfalls neu geordnet werden.

Begründung:

Die Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit verpflichten zur Nachjustierung der Befugnisse und der Kontrollmechanismen.


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