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07.12.2016 | Rubrik: Presse | Thema: Verkehr | Stichwort: Jobticket, ÖPNV

Mehr Menschen können attraktive Jobtickets nutzen

Reimund Butz
Reimund Butz
Foto: Uta Mosler
Laut den Tarifvereinbarungen* des RMV war die Mindestanzahl der Mitarbeiter*innen eines Unternehmens oder einer Organisation bisher bei 100, um ein ermäßigtes Jobticket vereinbaren zu können. Um mehr Menschen in den Genuss einer solchen Ermäßigung zu bringen, hatte die Grüne Kreistagsfraktion beim RMV angeregt, die Mindestanzahl zu senken.

„Wir freuen uns sehr, dass der RMV nun reagiert und die Mindestanzahl für Jobticket-Partner auf 50 Personen reduziert hat“, so Reimund Butz, „Damit können mehr Menschen den ÖPNV zu einem attraktiven Preis nutzen.“

Möglich ist auch der Zusammenschluss von Organisationen und Firmen für diesen Zweck, um auf die nötige Anzahl zu kommen. Kleinere Betriebe können sich also Partner suchen und dann Tarifermäßigung für ihr Personal erreichen.
Darüber hinaus wird ein Großkundenrabatt geplant.

„Damit sind wir nicht am Ziel unserer Wünsche, aber es ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung“, betont Reimund Butz, „Zusammen mit dem hessischen Schülerticket bekommt der ÖPNV damit einen deutlichen Schub!“

*Aus den bisherigen Tarifvereinbarungen:
„...Mit Unternehmen und Organisationen, die im RMV-Gebiet mehr als 100 Mitarbeiter/-innen beschäftigen, kann eine vom Regeltarif abweichende Vereinbarung getroffen werden, wonach jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin eine an das Arbeits-/Dienstverhältnis gebundene, nicht übertragbare Zeitkarte mit Gültigkeit in den für den Arbeitsweg notwendigen Tarifgebieten im RMV gegen einen jeweils kalkulatorisch ermittelten und monatlich nach der Anzahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen pauschalierten Geldbetrag ausgestellt wird.(...)“


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