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19.10.2007 | Rubrik: Presse | Thema: Finanzen | Stichwort: Bombodrom, Fleesensee

Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide / Fleesensee – Investment des Kreises Offenbach

Grüne: Der Landrat irrt

Der Landrat irrt, wenn er sagt:
„Das hat keine Auswirkungen auf die Werteentwicklung unseres Investments (...). Die jüngsten Gerichtsklagen gegen die Wiederaufnahme des Bombodroms sind erfolgreich gewesen. Die Region hat mit ihrem Widerstand gegen den Übungsplatz gewonnen.“ (FNP 18.10.07)

„Beide Aussagen sind rundweg falsch“, betont Fraktionssprecher Reimund Butz, „Entweder will er die Öffentlichkeit an der Nase herumführen oder die seit kurzem verschlossenen Türen der Abteilung Landrat im Kreishaus haben noch weitreichendere Folgen als vermutet!“

Zu den Auswirkungen auf die Werteentwicklung des Investments empfehlen die Grünen dem Landrat den von ihm selbst vorgelegten Beteiligungsbericht zur Lektüre:
„Die nach wie vor von der Bundeswehr und dem Verteidigungsministerium angestrebte Wiederinbetriebnahme des Truppenübungsplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide (sog. Bombodrom) wird unverändert politisch von den Landesregierungen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie den Bürgern und Gewerbetreibenden insbesondere der Region Mecklenburgische Seenplatte bekämpft. Nach den bisher vorliegenden Gerichtsentscheidungen im vorläufigen Verfahren gegen die Inbetriebnahme wird das Hauptverfahren sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“ (Beteiligungsbericht 2006, S. 164)

Auch die Leitung der Hotellerie Fleesensee ist sich über das Fiasko für den Betrieb im Klaren, wenn die Pläne von Verteidigungsminister Franz-Josef Jung Wirklichkeit würden und der Truppenübungsplatz als zentraler Bombenabwurfplatz für Westeuropa in ca. 30 km Luftlinie Entfernung des Ferienressorts in Betrieb genommen würde: Mehrfach hat sich die Geschäftsführung klar gegen die Planungen ausgesprochen.

Und leider entspricht auch die Aussage des Landrats „Die Region hat mit ihrem Widerstand gegen den Übungsplatz gewonnen“ nicht der Wahrheit:

Tatsache ist, dass am 31.07.2007 am Verwaltungsgericht Potsdam der erste Prozess im Hauptsacheverfahren zur sofortigen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-/Bodenschießplatz, welche der ehemalige Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) im Jahr 2003 angeordnet hat, statt. Im Prozeß wurden 3 Musterklagen verhandelt, die die Gemeinde Lärz (Mecklenburg-Vorpommern), ein Hotelbetrieb aus Lärz sowie ein Putenmastbetrieb aus Gühlen Glienicke (Brandenburg) angestrengt haben. Gegenstand der Verhandlung war vorrangig die zu erwartende Lärmbelastung sowie die unzureichende Abwägung der Belange der Klägerinteressen durch das Bundesverteidigungsministerium im Rahmen der Entscheidung für die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-/Bodenschießplatz. In allen 3 Fällen wird die militärische Nutzung des als Bombodrom bekannten Geländes untersagt. Diese Entscheidung ist richtungsweisend für weitere 17 Klagen gegen den Vollzug der Nutzungsverfügung. Dieses Urteil ist richtungsweisend, doch nicht die entgültige Beendigung der Auseinandersetzung in der Sache. Dem Verteidigungsministerium steht das Rechtsmittel der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur Verfügung.

(s. dazu Pressemitteilung des VG Potsdam in der Anlage)

„Auf diesem – tatsachengetreuen – Hintergrund ist der Kreistag sehr wohl gefragt, zum Schutz seiner millionenschweren Geldanlagen in Fleesensee gegen die militärischen Planungen des Bundesverteidigungsministeriums in der nordostdeutschen Heide klar Stellung zu beziehen!“ betont Fraktionssprecher Reimund Butz, der darauf hinweist, dass die Beratung des Beteiligungsberichtes auf der Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. Oktober 07 steht und der Hinweis des Landrats auf interfraktionelle Arbeitskreise im Vorfeld völlig danebenzielt, „Ein klares Votum kann kein interfraktioneller Arbeitskreis, sondern nur der Kreistag beschließen!“

Anlage:
Verwaltungsgericht Potsdam
- Pressestelle -
Allee nach Sanssouci 6, Postfach 601552, 14415 Potsdam

Pressemitteilung vom 31.07.2007
- VG Potsdam 3 K 2495/03, 3 K 2498/03, 3 K 2837/03 -

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat heute drei Klagen gegen die vom Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigte weitere militärische Nutzung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wittstock stattgegeben.

Kläger der Verfahren sind die im Land Mecklenburg-Vorpommern gelegene Gemeinde Lärz (3 K 2495/03), die Betreiber eines Hotels in der Gemeinde Lärz (3 K 2498/03) sowie eine in der Gemeinde Gühlen-Glienicke ansässige GmbH, die eine große Putenzucht mit mehreren hunderttausend Zuchtputen betreibt (3 K 2837/03). Alle Kläger sind insbesondere der Meinung, dass die vom Bundesministerium der Verteidigung geplante Nutzung des ehemaligen Truppenübungsplatzes als Luft-Boden-Schießplatz zu unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Fluglärm führe. Beklagte ist in allen drei Verfahren die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung.

In der fast achtstündigen, von großem öffentlichen Interesse begleiteten mündlichen Verhandlung hat die Kammer zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fragen mit den Beteiligten erörtert. Insbesondere wurde eingehend darüber gesprochen, ob die von den Beteiligten vorgelegten Lärmgutachten auf realistischen Annahmen zum tatsächlichen Flugbetrieb beruhen. Einen Beweisantrag des Bundesministeriums der Verteidigung, der auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens gerichtet war, hat die Kammer im Verlauf der mündlichen Verhandlung durch Beschluss abgelehnt.

Die drei klagestattgebenden Urteile der Kammer beruhen im Wesentlichen auf der Erwägung, dass das Bundesministerium der Verteidigung bei seiner im Juli 2003 getroffenen Entscheidung über die weitere militärische Nutzung des ehemaligen Truppenübungsplatzes die Belange der Kläger nicht ausreichend in seine Abwägung eingestellt hat. Die Lärmschutzbelange der Kläger seien bei der ursprünglichen Abwägung überhaupt nicht berücksichtigt worden, obwohl der zu erwartende Lärm die Schwelle der Abwägungserheblichkeit überschreite. Dieser Mangel sei auch nicht durch zwei nachträgliche Ergänzungen der Abwägung im Dezember 2005 und im Juni 2007 geheilt worden, weil diese Ergänzungen schon formell nicht wirksamer Bestandteil der Entscheidung über die weitere Nutzung des Truppenübungsplatzes geworden seien. Darüber hinaus erfüllten die Ergänzungen auch nicht die inhaltlichen Anforderungen an eine rechtmäßige Planungsentscheidung. Weder seien alle Arten der realistischerweise zu erwartenden Flugbewegungen und –geschwindigkeiten erfasst noch habe das Bundesministerium der Verteidigung die jeweilige Vorbelastung der Kläger durch früheren Übungsbetrieb konkret ermittelt. Auch eine Aufrechterhaltung der Planung im Wege der Planergänzung sei nicht möglich, ohne die Gesamtplanung in Frage zu stellen.

Die unterlegene Bundesrepublik Deutschland kann in allen drei Verfahren die Zulassung der Berufung beantragen. Über den Zulassungsantrag und eine sich etwa anschließende Berufung entscheidet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die Aufnahme des militärischen Übungsbetriebes ist zur Zeit ohnehin durch drei einstweilige Anordnungen der Kammer untersagt, die von den Klägern schon früher erwirkt worden waren.

Beim Verwaltungsgericht Potsdam sind neben den drei heute entschiedenen Klagen noch 17 weitere Klagen gegen die weitere militärische Nutzung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wittstock anhängig. In den 17 weiteren Verfahren ist vorerst nicht mit Entscheidungen zu rechnen, weil die heute verhandelten und entschiedenen Verfahren als Musterverfahren anzusehen sind, deren rechtskräftiger Abschluss zunächst abgewartet werden soll (vgl. zum Gesamtkomplex auch die Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 25. Juli 2007, 15. Mai 2007, 2. April 2007, 5. Juli 2006, 21. Juni 2006 und 26. Mai 2006).

Im Auftrag
Ralf Leithoff
(Stv. Pressesprecher)


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