26.04.2005 | Rubrik: Presse | Thema: Verschiedenes | Stichwort: Ballungsraumgesetz
Mit dem Ballungsraumgesetz verschwinden die Arbeitsfelder im Nirwana der Intransparenz
Bündnisgrüne lehnen Vorlage zur Gesellschaft für Standortmarketing ab
„Das Thema `Regionales Standortmarketing´ ist ohne jeglichen Zweifel auch in unseren Augen von herausragender Bedeutung“, betont Robert Müller, Mitglied der Kreistagsfraktion, „gleichwohl halten wir es für grundlegend falsch, dass mit der Gründung der Gesellschaft das Thema jeglicher demokratischen Kontrolle entzogen und im Nirwana der Intransparenz verschwinden wird!“
Hintergrund ist eine Vorlage des Kreisausschusses für die morgige Kreistagssitzung, nach der sich der Kreis Offenbach mit einer Stammkapitaleinlage von 8750,- Euro und einer Zuzahlung von 78.750 Euro für 2005 und 105.000 Euro p.a. ab 2006 an der Regionalen Standortmarketing-Gesellschaft für die Region Frankfurt / Rhein-Main beteiligen will.
Im Focus der bündnisgrünen Kritik steht vorrangig die Hessische Landesregierung, auf deren Ballungsraumgesetz die Konstruktion der Gesellschaft beruht. Mit Beschluss vom Juli 2004 hatte die Landesregierung die Gründung einer solchen Gesellschaft für dringlich erklärt. Das bedeutet, dass die Gebietskörperschaften nach Ablauf eines Jahres – also Juli 2005 – zum Pflichtverband verdonnert werden, wenn sie ihn nicht freiwillig gründen.
Nach den Vorgaben wird der Kreis Offenbach in den Aufsichtsrat der Gesellschaft eine Person entsenden.
„Damit ist klar, dass das Kreisparlament keinerlei Einfluss auf die Gesellschaft ausüben wird“, unterstreicht Robert Müller die grundsätzliche Kritik.
Im Dezember 2004 hatte der Kreistag bereits über die Gründung der ivm-GmbH (Gesellschaft für integriertes Verkehrsmanagement) entschieden – eine Gesellschaft vergleichbarer Konstruktion.
Damals hatte die bündnisgrüne Fraktion versucht, mit einem Zusatzantrag auf eine stetige, halbjährliche Sachstandinformation wenigstens etwas Einblick in das Geschehen für das Parlament zu sichern. Dieser war jedoch mit den Stimmen von CDU. SPD, FDP und 2 Stimmen DL abgelehnt worden.
„Damit hat sich das hiesige Parlament selbst gänzlich von jeglicher Information abgeschnitten“, kritisiert Robert Müller und ergänzt, dass es keinen Grund zu der Annahme gäbe, dass sich für die Standortmarketinggesellschaft an der Haltung der anderen Fraktionen etwas geändert hätte: „Wenn selbst diese letzte Möglichkeit für das Parlament ausgeschlossen bleibt, heißt das für uns in Konsequenz: Diese Form der Aufgabenwahrnehmung lehnen wir ab.“
Aufgabe der neuen Gesellschaft ist das internationale Standortmarketing für die Region. Insgesamt werden 27 Gesellschafter beteiligt sein: Neben diversen Organisationen sind das die Städte Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Bad-Homburg, Rüsselsheim und Hanau und die Kreise vom Rheingau-Taunus-Kreis im Westen, dem Kreis Limburg-Weilburg im Norden und dem Main-Kinzig-Kreis im Osten. Die Organe der Gesellschaft sind neben der Geschäftsführung der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung: In den Aufsichtsrat entsendet jedes Mitglied eine Person – in der Gesellschafterversammlung entscheidet das eingesetzte Stammkapital über das Gewicht der Stimme.
Nach dem seit 2001 gültigen hessischen Ballungsraumgesetz sollen neben dem Standortmarketing auch für die Abfallbeseitigung, die Beschaffung von Trink- und Brauchwasser, die Abwasserbeseitigung, die Errichtung und Unterhaltung von Sport- und Freizeitanlagen sowie kultureller Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung, den Regionalpark und Verkehrsplanung und Verkehrsmanagement Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben gebildet werden.
„Zusammenschlüsse ohne parlamentarische Kontrolle sind der falsche Weg“, so Robert Müller abschließend, „die Region braucht vielmehr ein demokratisch legitimiertes Parlament für die Wahrnehmung der Aufgaben. Das gilt es, auf den Weg zu bringen.“


