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11.06.2013 | Rubrik: Anträge | Thema: Umwelt / Natur | Stichwort: Naturschutz, Schutzgebiete

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Kreis Offenbach
Bezug: „Statusbericht zu geplanten bzw. möglichen Schutzgebieten und Schutzobjekten nach §§12,14 und 15 HENatG im Kreis Offenbach“ vom Dez 2001“

Antrag zur Kreistagssitzung am 3. Juli 2013

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss wird aufgefordert

  1. den o.g. Statusbericht zu aktualisieren und fortzuschreiben,
  2. entsprechende Maßnahmen mit den Kommunen abzustimmen,
  3. die Unterschutzstellung bei den Gebieten und Objekten umgehend zu veranlassen, bei denen keine weiteren Fragen mehr zu klären sind.

Begründung:

Die Unterschutzstellung gefährdeter und schützenswerter Gebiete ist eines der wichtigsten Instrumente des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes. §12 Abs. 2, Zif. 3 HAGBNatSchG regelt seit 2010 die Unterschutzstellung von Gebieten unter 5 ha.
In einer dicht besiedelten Region wie dem Rhein-Main-Gebiet, kommt dem Kreis Offenbach mit seiner teilweise durchaus noch ländlich geprägten Struktur bei dieser Aufgabe eine besondere Bedeutung für die Region zu. In einer flächendeckend von menschlicher Nutzung geprägten Landschaft, in der nur noch wenige Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen vorhanden sind, ist die Ausweisung von Schutzgebieten ein wichtiger Baustein des Natur- und Artenschutzes.
Die Ausweisung von kleinen Naturschutzgebieten unter 5 ha Größe fallen in die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), können in eigener Zuständigkeit ausgewiesen und sollte deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch genutzt werden.
Mit der Unterschutzstellung kleiner Flächen kann die UNB einen kleinen aber durchaus relevanten Beitrag zu mehr Natur- und Artenschutz leisten.
Der o.g. Bericht aus 2001 sollte deshalb aktualisiert und einige der damals bereits als schutzwürdig bezeichneten Flächen als solche ausgewiesen werden.


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