26.02.2013 | Rubrik: Anträge | Thema: Soziales | Stichwort: Inklusion, Inklusionshilfen
Einführung eines Budgetmodells für InklusionshelferInnen
Antrag zur Kreistagssitzung am 20. März 2013
Beschlussempfehlung:
Mit dem Ziel eines vereinfachten Antrags- und Bewilligungsverfahren für IntegrationshelferInnen für Schulkinder mit Behinderung, wird der Kreisausschuss aufgefordert, ein Budgetierungsmodell nach dem Vorbild des Landkreises Gießen zu prüfen.
In die Prüfung soll die Budgetierung in Kooperation mit einem freien Träger (z.B. der Behindertenhilfe Stadt und Kreis Offenbach) einbezogen werden.
Begründung:
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung benötigen oftmals zusätzliche personelle Unterstützung im Schulalltag. I-helferInnen betreuen die Kinder während des Schulalltags und werden nach ärztlicher Untersuchung im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt.
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist jedoch mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und grenzt für die Erziehungsberechtigten von Kindern mit Behinderung nicht selten an Unzumutbarkeit.
Der Landkreis Gießen hat deswegen in Zusammenarbeit mit einem freien Träger ein Budgetierungsmodell eingeführt, mit dem das Verfahren vereinfacht wird: Anstellungsträger der I-hilfen ist ein freier Träger, der im Auftrag des Kreises das Budget verwaltet. Das Konzept bietet mehr Möglichkeiten, den individuellen Hilfebedarf ohne aufwendige Antragsverfahren zu erfüllen.
Nach einer sehr erfolgreichen einjährigen Erprobung an einer Schule wurde das bundesweite Modellprojekt ausgeweitet.
Zudem hat sich für den Landkreis Gießen mit der Umstellung der Hilfen eine deutliche Verbesserung im Kosten-Leistungsvergleich ergeben.
Aus den Erfahrungen ergibt sich somit eindeutig, dass ein solches Budgetierungsmodell gegenüber der bisherigen Praxis eine Optimierung darstellt – wenn auch die grundsätzlichen Probleme der Finanzierung zwischen Land und Jugend- und Sozialhilfeträger damit nicht gelöst werden können.